Das Pflegeberufegesetz – mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft getreten
– regelt erstmalig für die Bundesrepublik Deutschland eine
eigenständige primäre hochschulische Bildung im Pflegeberuf.
Intendiert ist die Zunahme selbständiger und komplexer Pflegeversorgung,
eine Weiterentwicklung der Pflege, auch in ihrem Stellenwert in der Versorgung.
Hochschulische Ausbildung ist ein eigenständiger Qualifikationsweg zur
Pflegefachperson. Er beinhaltet eine wissenschaftliche Pflegebildung, die auch zur
internationalen beruflichen Qualifikation der allgemeinen Pflege
aufschließt, trotz (derzeit) nicht gegebener beruflicher, institutioneller
und normativer Voraussetzungen. Dieser Beitrag verweist auf eine Arbeit zu einer
grundlegenden Darstellung der Hochschulqualifikation, die aktuell in
„Gesundheits- und Sozialpolitik“ publiziert wurde [1].