Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2020; 25(03): 130-131
DOI: 10.1055/a-1199-1074
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Unterstützung für stationäre Reha- und Vorsorgeeinrichtungen – Ausgleichzahlungen für entgangene Einnahmen

Durch die Coronakrise haben Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Einnahmeausfälle zu verzeichnen. Der GKV-Spitzenverband hat sich daher mit den Verbänden der Leistungserbringenden auf Ausgleichszahlungen für Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V geeinigt. Die Vereinbarung regelt Ausgleichszahlungen für den Zeitraum vom 16. März bis 30. September 2020.



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13 July 2020

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