Rehabilitation (Stuttg) 2024; 63(06): 389-392
DOI: 10.1055/a-2427-3529
Aus der DGRW
Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften e. V. (DGRW)

Berufliche Rehabilitation als Forschungsgegenstand: eine Befragung der Arbeitsgruppe Rehabilitation und Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften

1   Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Universität zu Lübeck
3   Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften
,
2   Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, Hochschule Düsseldorf
3   Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften
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Hintergrund

Teilhabe am Arbeitsleben ist eine zentrale Dimension gesellschaftlicher Teilhabe. Menschen mit Behinderung sind jedoch – trotz des gleichen Rechts auf die Möglichkeit einer Erwerbsarbeit – deutlich seltener erwerbstätig als Menschen ohne Behinderung [1] [2]. Am stärksten sind Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen, die durch schwere seelische oder psychische Probleme und beim Lernen, Denken, Erinnern oder Orientieren im Alltag beeinträchtigt sind [2]. Um die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, sieht das deutsche Sozialrecht Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vor [3]. LTA sollen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen und die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sichern (§ 49 SGB IX). LTA werden durch verschiedene Rehabilitationsträger erbracht. Die beiden ausgabenstärksten Träger sind die Bundesagentur für Arbeit mit Ausgaben von 2,5 Mrd. Euro und die Deutsche Rentenversicherung mit Ausgaben von 1,2 Mrd. Euro im Berichtsjahr 2021 [4].



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Article published online:
11 December 2024

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