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DOI: 10.1055/a-2592-5822
Telemonitoring für chronisch erkrankte und multimorbide Patientinnen und Patienten – technisch machbar!
Telemonitoring for chronically ill patients with multimorbidity is technically feasible!Zusammenfassung
Das deutsche Gesundheitssystem steht den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung mit einer zunehmenden Anzahl chronisch und multimorbid Erkrankter, z. T. mit Pflegebedürftigkeit und –angesichts des anhaltenden Personalmangels – zeitgleich eines begrenzten Versorgungsangebots gegenüber. Das aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE NRW) geförderte Projekt Telemedizin@NRW adressiert diese Herausforderungen und verfolgt eine ganzheitliche Konzeptbeschreibung – samt technischer Überprüfung – für die Versorgung chronisch erkrankter, multimorbider Patientinnen und Patienten, in dessen Mittelpunkt das indikationsübergreifende Telemonitoring steht. Indikationsübergreifend, da sich Krankheiten (Multimorbidität, Komorbidität) teils gegenseitig bedingen und verstärken; daher muss auch deren Behandlung ganzheitlich, organ- und krankheitsbildübergreifend gedacht werden. Im Projekt wurden dabei die Anwendungsfälle Kardiologie, Dermatologie und Pneumologie betrachtet. Auf Basis der vorliegenden Projekterkenntnisse soll die Frage „Ist Telemonitoring indikationsübergreifend technisch realisierbar?“ beantwortet werden. Die im Projekt eingesetzte und aufgrund der Bedarfe weiterentwickelte Telemedizin-Plattform konnte die technischen Anforderungen erfüllen. Hierdurch wurde aufgezeigt, dass ein indikationsübergreifendes Telemonitoring technisch und prozessual umsetzbar ist. Für die Umsetzung solcher Versorgungsformen müssen sektorenübergreifende Strukturen mit interoperablen Systemen weiterentwickelt werden.
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Abstract
The German healthcare system is facing challenges of an aging population with an increasing number of chronically ill patients with multimorbidity. Some of these are in need of nursing care, but there is a limited supply of care due to continuing shortage of personnel. The project, Telemedizin@NRW, funded by the Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE NRW), addresses these challenges and pursues a holistic concept – including a technical review - for the care of chronically ill patients with multimorbidity by focusing on cross-indication telemonitoring. Cross-indication is emphasized because diseases (multimorbidity, comorbidity) are in part mutually dependent and reinforcing. Therefore, their treatment must also be holistically "thought" of across organs and disease patterns. In the project, cases from cardiology, dermatology and pneumology were considered. Based on the available project findings, the technical feasibility of telemonitoring across indications was investigated. The telemedicine platform that was used in the project and then further developed on the basis of additional needs was able to meet the technical requirements. This development demonstrated that cross-indication telemonitoring is technically and procedurally feasible. To implement such forms of care, cross-sector structures with interoperable systems must be further developed.
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Schlüsselwörter
Telemedizin - e-Health - Telemonitoring - chronische Erkrankungen - InteroperabilitätEinleitung
2035 werden ca. 22,7 Mio. Menschen in Deutschland 65 Jahre oder älter sein und die Zahl der chronisch Erkrankten in dieser Altersgruppe wird auf ca. 14,2 Mio. anwachsen [1] [2]. Aufgrund der besonderen Versorgungsanforderungen von chronisch und multimorbid Erkrankten kann die derzeit bereitstehende sporadische und fachspezifische Versorgung deren Bedarfe nicht ausreichend decken. Die Patientengruppe bedarf einer interdisziplinär, multiprofessionell und sektorenübergreifend vernetzten und kontinuierlichen Versorgung, die mithilfe digitaler Komponenten und der Verschmelzung von Präsenz- und Telemedizin (Blended Care) realisierbar scheint [3] [4].
Das Telemonitoring bietet die Möglichkeit, den skizzierten Herausforderungen der Gesundheitsversorgung chronisch und multimorbid Erkrankter entgegenzutreten. Als Telemonitoring wird die Fernüberwachung des aktuellen Patientenzustands anhand von in der Häuslichkeit der Patientinnen und Patienten erhobenen Gesundheitsindikatoren bezeichnet, die an die Versorgenden übertragen und sodann hinsichtlich eines Handlungserfordernisses bewertet werden.
Der Transfer nutzenstiftender telemedizinischer Innovationen in die bundesweite Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt die zentrale Herausforderung dar. Bezogen auf das Telemonitoring erfolgte erstmals im März 2021, streng reglementiert und begrenzt auf die Indikation der fortgeschrittenen Herzinsuffizienz, die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog [5]. Auch wenn bereits Forderungen nach der Hinzunahme weiterer Indikationen zu vernehmen sind [6], scheint angesichts der Häufigkeit von Multimorbidität ein gänzlich indikationsübergreifendes Telemonitoring als Teil einer kontinuierlichen, ganzheitlichen Versorgung gefragt.
Wie sieht es nun mit der technischen Umsetzbarkeit von Telemedizin und Telemonitoring im Speziellen aus? Telemedizinische Anwendungen stehen meist nur als Insellösung zur Verfügung, die i. d. R. nicht oder nur aufwendig in die Systeme der Gesundheitseinrichtungen (Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme) integriert werden können. Zentrale Lösung zur Überwindung dieser Herausforderungen stellt eine telemedizinische Plattform dar, die die Funktion einer Schaltzentrale übernimmt und Informationssysteme sowie telemedizinische Anwendungen unterschiedlicher Hersteller integriert („Best-of-Breed-Prinzip“) – idealerweise im Zusammenspiel mit den Primärsystemen der Versorgenden. Hier laufen alle Patientendaten und Messwerte zentral zusammen. Das Ziel besteht folglich darin einen bidirektionalen, interoperablen Datentransfer zwischen den verschiedenen Systemen zu schaffen.
Das Projekt Telemedizin@NRW adressiert die genannten technischen Herausforderungen bei der Realisierung von indikations- und sektorenübergreifendem Telemonitoring. Entsprechend soll auf Basis der Projekterkenntnisse die Frage „Ist Telemonitoring indikationsübergreifend technisch realisierbar?“ beantwortet werden.
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Methodik
Das Projekt Telemedizin@NRW verfolgt ein ganzheitliches Konzept für die Versorgung chronisch erkrankter, multimorbider Patientinnen und Patienten, in dessen Mittelpunkt eine prototypische telemedizinische Plattform-Lösung samt Telemonitoring steht. ([Tab. 1]) Die technische Plattform basiert auf einer bestehenden Anwendung, die im Rahmen des Projektes inhaltlich und durch den externen Anbieter bedarfsgerecht technisch weiterentwickelt wurde. Das Telemonitoring-Konzept besteht aus drei Säulen, die sich ergänzen und bedingen. ([Abb. 1])


Projektbeteiligte |
Aufgaben |
---|---|
Uniklinik RWTH Aachen. (Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care sowie Innovationszentrum Digital Medizin der Uniklinik RWTH Aachen) |
Konsortialführung und Projektmanagement sowie inhaltliche Entwicklung des Use Case Pneumologie |
Universität Münster. (in deren Auftrag handelnd das Universitätsklinikum Münster mit den ausführenden Stellen Klinik für Hautkrankheiten und Stabsstelle Vernetzte Medizin) |
inhaltliche Entwicklung des Use Case Dermatologie und Koordination der KIS-Anbindung |
Gesellschaft für integrierte Gesundheitsversorgung GmbH (GIG) |
inhaltliche Entwicklung des Use Case Kardiologie |
Forcare GmbH (Tochter der Philips GmbH) |
Entwicklung des Schnittstellen-Managements und der KIS-Anbindung |
ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH |
Entwicklung der Informations- und Evidenzplattform und der Beratungskonzepte für Telemedizin-Dienstleistungen sowie Ausarbeitung der Themen Standardisierung und Interoperabilität |
x-tention Informationstechnologie GmbH |
Erstellung des Datenschutzkonzepts und des Rechtsgutachtens |
Siemens Healthcare GmbH |
Bereitstellung und Weiterentwicklung der telemedizinischen Plattform und Mitwirkung beim Schnittstellen-Management |
Digital Infusion GmbH |
Erstellung der Homepage und des Repository |
inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH |
Mitwirkung bei Evidenzreports |
In der ersten Säule wird ein Informations- und Evidenzportal angeboten, das sich speziell an Leistungserbringende (z. B. Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte) in der medizinischen Versorgung wendet. Das Portal umfasst aktuelle Informationen zu telemedizinischen Anwendungen, zu im Projekt umgesetzten Anwendungsfällen und deren Evidenz sowie zu korrespondierenden technischen und rechtlichen Fragestellungen.
Das modulare Beratungsangebot bildet die zweite Säule des Gesamtkonzeptes. Dieser neutrale und herstellerunabhängige Beratungsservice berät interessierte Leistungserbringende – z. B. durch Fachpersonal eines Telemedizinzentrums (TMZ) – bedarfsorientiert über technologische und organisatorische Anforderungen zur Konzeption, Implementierung und Umsetzung telemedizinischer Dienstleistungen.
In der dritten Säule des Konzepts werden die zuvor angebotenen telemedizinischen Dienstleistungen über die Anbindung an die Telemedizin-Plattform technisch bereitgestellt. Dabei werden die notwendigen Dienste und Ressourcen beispielsweise über ein Telemedizinzentrum vorgehalten und durch Angebote eingebundener, externer Telemedizin-Anbieter ergänzt.
Das Konzept wurde anhand von drei relevanten Anwendungsfällen ausgearbeitet. Innerhalb dieser Anwendungsfälle stehen die Indikationen Herzinsuffizienz und INR-Management, entzündliche Dermatosen mit Pruritus sowie COPD (chronic obstructive pulmonary disease) und Asthma bronchiale im Fokus.
Kardiologie
In der Kardiologie wurde mit der Einführung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz in die Regelversorgung ein wesentlicher Meilenstein erreicht. Herzinsuffizienz bietet sich als chronische Erkrankung mit hoher Prävalenz, hohen Hospitalisierungen und nach wie vor erheblicher Mortalität als Anwendungsfeld der Telemedizin an. Allerdings bestehen in der Umsetzung noch beträchtliche Herausforderungen etwa bei der Organisation der Telemedizinzentren, der standardisierten Prozesse oder bei der Integration der Daten.
In Telemedizin@NRW wurde daher der gesamte Verlauf der Herzinsuffizienz von NYHA I bis IV sowohl unter prozessualen als auch technischen Gesichtspunkten in den Blick genommen. Für die Telemonitoring-Plattform wurden mit den Softwareanbietern Anforderungen an die zu integrierenden Devices sowie an die Prozesse abgestimmt und exemplarisch umgesetzt.
Beim Monitoring mit externen Devices [7] und mit aktiven Implantaten war die Evidenzlage bereits Grundlage der europäischen Leitlinien, der IQWIG Empfehlungen und des G-BA-Beschlusses zum Telemonitoring Herzinsuffizienz. Auch bei der pulmonalen Druckmessung insgesamt wie in Verbindung mit dem Einsatz von LVAD (Left Ventricular Assist Device) [8] besteht mittlerweile gute Evidenz für Telemonitoring.
Bei der erfreulichen Evidenzlage zum Telemonitoring entlang der gesamten Versorgungskette der Herzinsuffizienz bietet es sich an, integrierte technische und organisatorische Telemedizinangebote zu entwickeln.
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Dermatologie
Der Anwendungsfall Dermatologie fokussiert sich auf entzündliche Dermatosen, die mit Pruritus (Juckreiz) assoziiert sind, wie Psoriasis (Schuppenflechte) oder atopische Dermatitis (Neurodermitis). In Telemedizin@NRW demonstriert dieser Use Case die Implementierung von sektorenübergreifenden telemedizinischen Anwendungen und die Integration eines Krankenhausinformationssystems in eine multimodale Plattformlösung.
Rund 25% der deutschen Bevölkerung im erwachsenen Alter weisen eine dermatologische Erkrankung auf. Hierbei stellen entzündliche Dermatosen eine der häufigsten Diagnosen dar. Beispielsweise leiden jährlich in Deutschland rund zwei Millionen Menschen an einer Psoriasis [9]. Entzündliche Dermatosen werden häufig von Pruritus begleitet, dieses kann für Betroffen eine große Last darstellen.
Im Projekt wurden Evidenzanalysen zu Machbarkeit, Sicherheit und Wirksamkeit des Telemonitoring durchgeführt. Daraus ist abzuleiten, dass die Versorgung von entzündlichen Dermatosen einer engmaschigen Therapie und regelmäßiger Verlaufskontrollen bedarf. Neben niedergelassenen Fachärzten sind ausgewählte Expertenzentren wichtige Behandler insbesondere bei ausgeprägten Krankheitsbildern. Telemedizinische Anwendungen können bei der Versorgung von dermatologischen Erkrankungen unterstützend eingesetzt werden, um die Versorgung zu flexibilisieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten – trotz räumlicher Distanzen – die bestmöglichen Therapien erhalten.
Aufgrund des Potenzials telemedizinischer Anwendungen wurden insgesamt zehn Studien betrachtet. Aus den Studien lässt sich festhalten, dass die Verwendung von Teledermatologie (Online-Plattformen, Apps, Videosprechstunden, …) der Regelversorgung nicht unterlegen ist und mindestens eine gleichwertige Versorgung ermöglicht. Dieses spiegelt sich in vergleichbaren Ergebnissen der Outcomes wie beispielsweise die Reduktion der Patient-Oriented Eczema Measure (POEM) wider [10].
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Pneumologie
Die chronischen Atemwegserkrankungen COPD und Asthma bronchiale zählen heute zu den Volkskrankheiten mit in Deutschland rund 6,8 Mio. [11] bzw. 8 Mio. [12] Betroffenen. Die Krankheitsfolgen können gravierend ausfallen.
Anhand der durchgeführten Evidenzanalysen zu Machbarkeit, Sicherheit und Wirksamkeit in diesem Anwendungsfall ist festzuhalten, dass die Atemwegserkrankungen Asthma und COPD i. d. R. von einer langsam voranschreitenden, kontinuierlichen Verschlechterung geprägt sind. Daher gilt eine Verlangsamung dieses Prozesses als ein primäres Behandlungsziel.
Verlaufskontrollen ermöglichen die dazu notwendige Überwachung und Beurteilung des Krankheitsverlaufs. Telemonitoring bietet hierbei das Potenzial, die erforderlichen Verlaufskontrollen engmaschiger durchzuführen, digital zu erfassen und für automatisierte Auswertungen bereitzustellen.
Es wurde untersucht, inwiefern Evidenz für Telemonitoring bei Asthma und COPD in der Praxis vorliegt. Dazu wurden international publizierte Ergebnisse in die Auswertung eingeschlossen. Es konnten Ansätze für einen wirkungsvollen Einsatz von Home-Telemonitoring bei an COPD und Asthma Erkrankten identifiziert werden; vornehmlich bei solchen Telemonitoring-Lösungen, die sich auf eine Überwachung von einigen wenigen besonders zur Prädiktion relevanter Parameter – idealerweise mit automatisierter Grenzwertprüfung – fokussieren [13].
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Ergebnisse
Bezugnehmend auf die Fragestellung der Einleitung „Ist Telemonitoring indikationsübergreifend technisch realisierbar?“ werden nachfolgend die sechs technischen Anforderungen dargelegt, die im Rahmen des Projektes ausgearbeitet und anhand der telemedizinischen Plattform umgesetzt wurden.
Um den Projektansatz auf weitere Versorgungsfälle oder Plattformen übertragen zu können, ist als oberste Prämisse eine technische, syntaktische und semantische Interoperabilität notwendig, insbesondere für die Kommunikation und Datenhaltung innerhalb der verwendeten Dienste. Im Projektkontext bedeutet dies die Notwendigkeit offener Schnittstellen zwischen Plattformen einerseits und Medizingeräten, Patienten-Apps und -Wearables sowie Primärsystemen der Versorgenden andererseits unter Berücksichtigung der internationalen Interoperabilitäts-Standards. Konkret wurden die in [Tab. 2] aufgeführten Gerätekategorien von teils unterschiedlichen Herstellern (u. a. Beurer, AliveCor, Vitalograph) angebunden; samt Übertragung von Dummy-Daten an die Plattform. Da die oben ausgeführte, notwendige Interoperabilität der Systeme (derzeit) nicht standardisiert vorliegt, wurden im Projekt die Systeme (Medizingeräte, Patienten-App, Plattform) mit Hilfe einer Integrationsbibliothek für medizinische Geräte (Software Development Kit, SDK), die rund 800 Sensoren umfasst, verbunden.
Use Case |
Indikation |
Gerätekategorie / Plattform |
Parameter |
---|---|---|---|
Kardiologie |
Herzinsuffizienz |
Elektrokardiogramm |
Herztätigkeit |
Blutdruckmessgerät |
Blutdruck |
||
Waage |
Gewicht |
||
Herzinsuffizienz (Implantatdaten) |
Anbindung Herstellerdatenbanken |
Geräte-Daten |
|
INR-Management |
INR-Messgerät |
Blutgerinnung |
|
Pneumologie |
COPD |
Spirometer |
FEV11 & PEF2 |
Pulsoximeter |
Sauerstoffsättigung |
||
Mobility Tracker |
Schritte |
||
Asthma |
FeNO3-Messgeräte |
Entzündungswerte (NO) |
|
Dermatologie |
Dermatosen (Pruritus) |
Anbindung KIS an Plattform |
Stammdaten/Vorbefunde/Fragebögen |
weitere |
Diabetes mellitus |
Glucosemessung (Sensor) |
Blutzuckerspiegel |
übergreifend |
übergreifend |
Indikationsspezifische Fragebögen |
Angaben Krankheitsverlauf |
übergreifend |
übergreifend |
Smartphone/Tablet (iOS, Android) |
übergreifend |
Der zentrale Kern der Plattform ist eine telemedizinische Akte zur Speicherung und Verwaltung von Patientendaten, die von allen beteiligten Versorgenden eingesehen und gepflegt werden kann. Zweck ist die Schaffung eines gemeinsamen Wissensstandes zur Koordination sowohl der aktuellen indikationsspezifischen Behandlungen als auch der zukünftigen sicheren indikationsübergreifenden Versorgung der (multimorbiden) Patientengruppen. Die Informationen umfassen bei Herzinsuffizienz beispielsweise Vitalparameter aus den Messungen und den Medikationsplan sowie darüberhinausgehende Informationen wie die Auswertung von indikationsspezifischen Fragebögen und die Angaben zur Adhärenz verordneter Medikamente.
Umgesetzt werden alle Ansichten in einem Webportal und einer Patienten-App über flexibel anpassbare Zugriffs- und Rollenrechte mit rollenindividuellen Funktionen und Ansichten. Je nach Berechtigung gibt es rollenbasierte Sichten auf die Inhalte entlang patientenindividuell zugeordneter Behandlungspläne. Dadurch soll ein vollumfänglich digitaler Workflow zwischen allen beteiligten Akteuren und den von ihnen genutzten Systemen realisiert werden. Persönliche Dashboards des medizinischen Fachpersonals beinhalten aktuelle Nachrichten, Termine und Aufgaben.
Darüber hinaus ist die Entgegennahme, Verarbeitung und Darstellung von patientenbezogenen Vitaldaten (Management des Telemonitorings) – die durch Patienten selbst erhoben werden – die wesentlichste Funktion der Plattform. Das Monitoring kann medizinisch und technisch individuell auf die Erkrankten zugeschnitten werden. Die medizinische Devices können per Bluetooth mit dem Smartphone gekoppelt werden, sodass die gemessenen Vitalparameter automatisch in die Patienten-App übertragen und an die telemedizinische Plattform übermittelt werden. Zentrales Steuerungsinstrument der Plattform ist dabei ein arztzentriertes Dashboard, das die Informationen aggregiert und in Form von Kurvenverläufen der Vitalparameter sowie übersichtlichen Informationen aus Fragebögen und Medikamenteneinnahmen aufbereitet. Grenzwerte z. B. des Blutdrucks, des Gewichts, der Sauerstoffsättigung oder des Blutzuckers können dort patientenindividuell eingestellt werden. Im Ergebnis werden die Versorgenden anhand der hinterlegten, indikationsübergreifenden Grenzwerte nur über die Patientinnen und Patienten benachrichtigt (alarmiert), die aufgrund von Über- oder Unterschreitungen dieser Werte objektiv einer weiterführenden Unterstützung bedürfen.
Die Plattform mit ihren Teilkomponenten versteht sich als interaktives Tool, um komplexe Prozesse und deren spezifische Dokumentationsanforderungen zu unterstützen. Umzusetzen ist eine dynamisch konfigurierbare Automatisierung definierter Arbeitsabläufe, die verschiedenste Versorgungskonzepte abbildet. Dazu werden insbesondere Funktionen benötigt, die kontinuierlich die behandlungsspezifischen Aufgaben der Patientinnen und Patienten und der Leistungserbringenden planen. Beispielsweise können definierte Behandlungspfade und Case-Managements ebenso wie die Inhalte besonderer Vertragsformen (Selektivverträge, hausarztzentrierte Versorgung) abgebildet werden.
Für ein in die Versorgungsprozesse eingebettetes Telemonitoring sollte die telemedizinische Plattform ein Kommunikationsmodul zur ad-hoc Kommunikation zwischen allen Akteuren bieten. Das Modul ermöglicht bei der Indikation Herzinsuffizienz beispielsweise eine mit benannter Qualitätssicherungsvereinbarung konforme Kommunikation. Funktionen, die das Modul abdeckt, sind u. a. Benachrichtigungen bei Grenzwertüberschreitungen sowie die fristgerechte Bestätigung über den Nachrichteneingang und ergriffene Maßnahmen. Weiterhin kann mittels des Terminmanagements die Terminplanung und -vereinbarung ebenfalls über die Plattform abgewickelt werden. Chatfunktionen sowie zertifizierte Videokommunikationen zwischen Gesundheitspersonal und zu Versorgende sind integrierbar.
Die telemedizinische Plattform kann die im Projekt exemplarisch umgesetzten Indikationen in den Anwendungsfällen Kardiologie, Pneumologie und Dermatologie, Anwendungen wie indikationsspezifische Fragebögen sowie die Anbindung der aufgeführten medizinischen Geräte ([Tab. 2]) technisch und prozessual abbilden; die Plattform wäre also mit echten Patientenfällen potenziell funktionsfähig. Darüber hinaus lassen sich auch Indikationen bzw. Komorbiditäten (z. B. Diabetes mellitus), die im Projekt nicht explizit betrachtet wurden, auf der Plattform berücksichtigen.
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Diskussion
Die steigende Lebenserwartung und die geburtenstarken Jahrgänge rund um die 60er-Jahre führen unabwendbar zu einer größeren Gruppe chronisch und multimorbid Erkrankter, die – mindestens im Verhältnis, eher absolut – mit weniger medizinischem Fachpersonal zu versorgen sind. Zeitgleich zielen die gesundheitspolitischen Reformvorschläge auf eine Stärkung der ambulanten Versorgung. Darüber hinaus nehmen die Patientensouveränität und -selbstbestimmung sowie Forderungen nach deren Stärkung zu. Diesen Herausforderungen und Ansprüchen muss im Sinne einer zukunftsfähigen und resilienten Versorgungsstruktur u. a. mit telemedizinischen Lösungen begegnet werden. Dafür stellt die im Projekt Telemedizin@NRW ausgearbeitete Telemedizin-Plattform mit den drei Säulen aus Information und Evidenz, modularem Beratungsservice sowie dem Dienste- und Ressourcen-Sharing kombiniert mit der prozessualen und technischen Umsetzung ein wesentliches Lösungskonzept dar.
Zu betonen ist, dass für eine ganzheitliche Versorgung chronisch und multimorbid Erkrankter das Telemonitoring neben Herzinsuffizienz um weitere Indikationen mit dem Fokus auf die sogenannten Volkskrankheiten und Multimorbidität erweitert werden sollte. Diesbezüglich ermutigend sind die Ausführungen des Ende März 2024 in Kraft getretenen Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz). Dort wird u. a. Bezug genommen zu Anforderungen für die Versorgung im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme mit digitalisierten Versorgungsprozessen. Diese Maßnahmen fördern z. B. digitale Gesundheitsanwendungen und ambulante telemedizinische Leistungen [14].
Was wird nun benötigt, um neue digital-gestützte Versorgungsformen und insbesondere ein indikationsübergreifendes Telemonitoring in die Regelversorgung zu bringen? Aus Sicht der Autorinnen und Autoren sind drei Punkte wesentlich. Erstens sind die Gesundheitspolitik und die Gesellschaft gefordert, die Notwendigkeit neuer Versorgungsformen zu erkennen und dieser Veränderung positiv zu begegnen. Nur mit Unterstützung neuer, digitaler Konzepte scheint der Versorgungsauftrag gegenüber den zunehmend chronischen, teils multimorbiden Patientinnen und Patienten angesichts des Fachkräftemangels dauerhaft erfüllbar. Zweitens ist es unabdingbar, die weiterführende technische Standardisierung und Interoperabilität zu fördern und von Marktteilnehmern der Gesundheits-IT einzufordern. Die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden Standardisierung und Zusammenarbeit zeigt sich beispielweise anhand der Krankenhaus-Reformvorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit. So genannte „Level 1i-Krankenhäuser“ sollen als sektorenübergreifende Versorger interdisziplinäre und interprofessionelle Leistungen bündeln sowie stationäre Leistungen der Grundversorgung mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen verknüpfen. Hier sind Standardisierung und Telemonitoring wichtige Erfolgsfaktoren. Drittens müssen für die flächendeckende Umsetzung digital-gestützter Versorgungskonzepte die Rahmenbedingungen durch die politische Ebene und die Selbstverwaltung weiterhin verbessert werden. Derzeit unbeantwortet bleibt der Aspekt eines geeigneten Vergütungsmodells für ein indikationsübergreifendes Telemonitoring. Dazu zählen neben der Regelung der Vergütung von telemedizinischen Angeboten auch die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur Standardisierung, wie beispielsweise durch die IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) 2021 angestoßen. Festzuhalten und positiv zu bewerten ist, dass in den vergangenen Jahren im deutschen Gesundheitswesen insgesamt und im Projekt Telemedizin@NRW im Speziellen darauf hingearbeitet wurde, FHIR als (Kommunikations-)Standard im Gesundheitswesen zu fördern. Durch die Festlegung von FHIR als künftigen europäischen Interoperabilitätsstandard durch die Mitglieder des europäischen eHealth-Netzwerks wurde ein wichtiger Meilenstein gesetzt, um den interoperablen Austausch von verschiedenen Datenquellen im deutschen Gesundheitswesen zielgerichteter anzugehen.
Eine methodische Schwäche des Projekts ergibt sich aus dem Projektziel, einen Prototypen einer telemedizinischen Plattform zu entwickeln. Es wurden ausschließlich Dummy-Daten verwendet; daher waren ein iterativer Prozess mit Echtdaten und eine finale Verifizierung im Rahmen des Projekts nicht gegeben. Darüber hinaus sind potenzielle Limitationen zu nennen, die zwar im Projektkonzept berücksichtigt und adressiert wurden, jedoch in der praktischen Umsetzung eine Herausforderung darstellen; wie z. B. die medizinprodukte-konforme Konfigurierbarkeit der Parameter, die durchgängige Anbindung herstellerspezifischer (proprietärer) Geräte sowie die Logistik dieser Geräte. Das Projekt Telemedizin@NRW und das ausgearbeitete Konzept samt technischer Plattform zeigen dennoch, dass eine digital-unterstütze Versorgung chronisch kranker, multimorbider Patientengruppen mit Telemonitoring prozessual und technisch umsetzbar ist. Dies bestätigen auch telemedizinische Anbieter und deren (zwischenzeitlich) implementierten Lösungen, die derzeit überwiegend die Indikation Herzinsuffizienz nach G-BA adressieren. Kontinuierliches – idealerweise indikationsübergreifendes – Monitoring kann somit einen ganz wesentlichen Lösungsansatz darstellen, um Gesundheitsverschlechterungen frühzeitig zu erkennen und folglich Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Für die Umsetzung solcher Versorgungsformen müssen sektorenübergreifende Strukturen mit interoperablen Systemen entlang der drei aufgestellten Prämissen weiterentwickelt werden. Durch die Umsetzung neuer Versorgungsformen auf Basis übergreifender Strukturen können sich die Versorgungsprozesse verbessern, wovon sowohl die chronisch Erkrankten als auch die Behandler – ambulant wie stationär – unmittelbar und ganzheitlich profitieren.
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Merksatz
Telemedizin@NRW stellt eine herstellerunabhängige und skalierbare Plattform für Telemonitoring-Anwendungen bereit als Beitrag zu einer qualitätsorientierten, wertebasierten und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung von chronisch kranken Patienten im häuslichen Umfeld.
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Interessenkonflikt
Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Literatur
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- 2 Statistisches Bundesamt. Bevölkerungsvorausberechnung: Variante 1 (G2-L2-W1): Moderate Entwicklung der Geburtenhäufigkeit und Lebenserwartung bei niedrigem Wanderungssaldo, Tabelle 12421-0002 (06.03.2023). Im Internet https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/_inhalt.html#233980 Stand: 09.04.2024
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- 5 Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vom 17. Dezember 2020. (BAnz AT 30.03.2021 B4) https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/2ug5HsKfGQywAHDRs7b/content/2ug5HsKfGQywAHDRs7b/BAnz%20AT%2030.03.2021%20B4.pdf?inline Stand: 21.10.2024
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- 12 Verband pneumologischer Kliniken e. V. Asthma bronchiale – Häufigkeit. Im Internet https://www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/asthma-bronchiale/haeufigkeit/ Stand: 09.04.2024
- 13 Stamenova V., Liang K., Yang R.. et al. (2020). Technology-Enabled Self-Management of Chronic Obstructive Pulmonary Disease With or Without Asynchronous Remote Monitoring: Randomized Controlled Trial. J Med Internet Res 2020; 22: e18598 PMID: 32729843; PMCID: PMC7426797
- 14 Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (2024). Im Internet https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/101/VO.html Stand: 09.04.2024
Korrespondenzadresse
Publication History
Received: 02 April 2024
Accepted after revision: 13 February 2025
Article published online:
10 June 2025
© 2025. The Author(s). This is an open access article published by Thieme under the terms of the Creative Commons Attribution-NonDerivative-NonCommercial-License, permitting copying and reproduction so long as the original work is given appropriate credit. Contents may not be used for commercial purposes, or adapted, remixed, transformed or built upon. (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/).
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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- 5 Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz vom 17. Dezember 2020. (BAnz AT 30.03.2021 B4) https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/2ug5HsKfGQywAHDRs7b/content/2ug5HsKfGQywAHDRs7b/BAnz%20AT%2030.03.2021%20B4.pdf?inline Stand: 21.10.2024
- 6 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (2023) Chronisch Kranke besser versorgen mit Telemonitoring: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) https://dgtelemed.de/wp-content/uploads/202307_Chronisch-Kranke-besser-versorgen-mit-Telemonitoring.pdf Stand: 16. Oktober 2024
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