Open Access
CC BY-NC-ND 4.0 · Gesundheitswesen 2026; 88(02): 84-96
DOI: 10.1055/a-2772-0143
Originalarbeit

Inanspruchnahme zahnärztlicher und ärztlicher Versorgung bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf

Utilisation Of Dental And Medical Care Among Children And Adolescents With And Without Special Support Needs

Authors

  • Laura Krause

    1   Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring, Robert Koch-Institut, Berlin, Germany
  • Stefanie Seeling

    1   Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring, Robert Koch-Institut, Berlin, Germany
  • Peter Schmidt

    2   Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie (ZMK I), Universitätsklinikum Ulm, Ulm, Germany
    3   Fakultätsangehöriger der Fakultät für Gesundheit, Universität Witten/Herdecke, Witten, Germany
  • Franziska Prütz

    1   Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring, Robert Koch-Institut, Berlin, Germany
 

Zusammenfassung

Einleitung

Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf sind eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichen gesundheitlichen Situationen und Bedarfen. Inwiefern sich diese gesundheitsbezogenen Bedarfe in der selbst berichteten Inanspruchnahme zahnärztlicher und ärztlicher Versorgung darstellen, auch im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf, untersucht der vorliegende Beitrag.

Methodik

Datenbasis ist die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS Welle 2, 2014–2017). Für die Analysen wurden folgende Inanspruchnahmeindikatoren herangezogen: zahnärztliche Kontrolluntersuchung, kieferorthopädische Behandlung, zahnmedizinische Leistungen insgesamt, Inanspruchnahme von Pädiatrie, Innerer Medizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Orthopädie sowie von psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychologischen Leistungen. Berechnet wurden Prävalenzen, univariable und multivariable Prevalence Ratios, die für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie kontrolliert wurden sowie p-Werte aus Poisson-Regressionen.

Ergebnisse

Die Analysen basieren auf Angaben zu 779 Kindern und Jugendlichen mit sowie 9.943 Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf. Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zeigten im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf eine geringere Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen (z. B. zahnärztliche Kontrolluntersuchung: 72,8% bzw. 79,4%; univariabel p=0,011), wobei die Unterschiede im multivariablen Modell nicht bestehen blieben (p>0,05). Hingegen wurde von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf die fachärztliche somatische (z. B. Augenheilkunde: 43,6% bzw. 32,1%) sowie die psychiatrische (18,7% bzw. 4,2%) und psychologische Versorgung (13,0% bzw. 2,5%) deutlich häufiger in Anspruch genommen (p<0,001).

Schlussfolgerung

Bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf war die Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung deutlich höher als bei Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf, während sich in der Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung kaum Unterschiede zeigten. Um die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern, erscheinen zielgruppenspezifische Versorgungs- und Betreuungsangebote in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit sinnvoll.


Abstract

Introduction

Children and adolescents with special support needs, i. e. with disabilities, special educational needs and impairments, are a heterogeneous group with different health situations and needs. This article examines to what extent these health-related needs are reflected in the self-reported utilisation of dental and medical care, also in comparison to children and adolescents without special support needs.

Methods

The database for this work is the German Health Interview and Examination Survey for Children and Adolescents (KiGGS Wave 2, 2014–2017). The following utilisation indicators were used for the analyses: dental check-up, orthodontic treatment, dental services overall, pediatrics, internal medicine, ophthalmology, otolaryngology, orthopedics, as well as psychiatric, psychotherapeutic and psychological services. Prevalences, univariable and multivariable prevalence ratios were calculated, which were controlled for sex, age and socioeconomic status of the family, as well as p-values from Poisson regressions.

Results

The analyses were based on data of 779 children and adolescents with and 9,943 children and adolescents without special support needs. Children and adolescents with special support needs showed lower utilisation of dental services compared to children and adolescents without special support needs (e. g. dental check-ups: 72.8% and 79.4%, respectively; univariable p=0.011), although the differences did not persist in the multivariable model (p>0.05). In contrast, children and adolescents with special support needs were significantly more likely to receive specialist somatic (e. g. ophthalmology: 43,6% and 32.1%, respectively), psychiatric (18.7% and 4.2%, respectively) and psychological care (13.0% and 2.5%, respectively) compared to children and adolescents without special support needs (p<0.001).

Conclusion

Among children and adolescents with special support needs, the utilisation of medical care was significantly higher than among children and adolescents without special support needs, while there were hardly any differences in the utilisation of dental services. In order to improve the oral health of children and adolescents with special support needs, target group-specific health care and support services in close interdisciplinary co-operation seem to be necessary.


Einleitung

Rund 10% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland leben mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung [1] [2]. Dabei sind Beeinträchtigungen entsprechend dem bio-psycho-sozialen Modell und der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) mit körperlichen oder Funktionseinschränkungen verbunden, während unter Behinderungen Einschränkungen der Teilhabe verstanden werden, die sich aus Wechselwirkungen von Beeinträchtigungen mit Barrieren in der Umwelt ergeben [3] [4]. Laut Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gehören zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Artikel 1, Satz 2); sie verweist jedoch auch darauf, dass das Verständnis von Behinderung sich „ständig weiterentwickelt“ (Präambel, Buchstabe e) [5]. Auf die Wechselwirkung zwischen Person und Umwelt nimmt auch die deutsche Sozialgesetzgebung in ihrem Verständnis von Behinderungen Bezug (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Für eine amtliche Anerkennung einer Behinderung und Klassifizierung des Grades der Behinderung (GdB) ist eine Antragstellung und eine versorgungsmedizinische Begutachtung erforderlich.

Im Zusammenhang mit Inklusion wird häufig der sonderpädagogische Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen angeführt. Dieser wird laut Kultusministerkonferenz der Länder angenommen, wenn Kinder und Jugendliche „in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können“ [6]. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden sowohl in allgemeinen Schulen als auch in Förder- oder Sonderschulen (je nach Bundesland werden unterschiedliche Bezeichnungen gebraucht) unterrichtet. Im Schuljahr 2023/24 besuchten 55,9% der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Sonder- oder Förderschule [7]. Mit dem Förderbedarf werden verschiedene Förderschwerpunkte ausgewiesen: Lernen, Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung [7].

Wie für Erwachsene gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, dass für Deutschland vergleichsweise wenig Daten zu ihrer Gesundheit, einschließlich der Gesundheitsversorgung, existieren. Dabei haben Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Behinderungen – wie die Erwachsenen auch [8] [9] [10] – häufig eine schlechtere Gesundheit und einen erhöhten Versorgungs- und Unterstützungsbedarf. Sie bzw. ihre Eltern schätzen ihren Gesundheitszustand durchschnittlich als schlechter ein [8] und sie haben eine schlechtere psychische Gesundheit [11]. Auch putzen sie seltener die Zähne, haben häufiger Zahnschmerzen [12] und sind häufiger von Karies betroffen [13] [14]. Sie bewegen sich zudem im Durchschnitt seltener, trinken häufiger zuckerhaltige Getränke, konsumieren aber seltener Alkohol als Kinder und Jugendliche ohne Beeinträchtigungen und Behinderungen [15]. Ähnliche Ergebnisse sind in internationalen Studien zu finden [16] [17] [18]. Für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in der Literatur ebenfalls eine schlechtere Mundgesundheit [13] [19] sowie eine schlechtere selbsteingeschätzte allgemeine Gesundheit beschrieben [20]. Nach der Studie „Aufwachsen und Alltagserfahrungen von Jugendlichen mit Behinderung“ befinden sich 35% der Jugendlichen mit Behinderung (operationalisiert über sonderpädagogischen Förderbedarf) regelmäßig in mindestens einer Form von therapeutischer oder medizinischer Behandlung, bei den Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen beträgt der Anteil 72% [21].

In der UN-BRK, die seit 2009 für Deutschland verpflichtend ist, wird hervorgehoben, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit haben, ohne Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung (Artikel 25 UN-BRK) [5]. Um die gesundheitliche Lage zu verbessern bzw. konkrete Handlungsbedarfe aufzuzeigen, sind Daten notwendig. Die in Deutschland für die Berichterstattung zur Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen genutzten Daten stammen neben der amtlichen Statistik vor allem aus der GEDA-Studie (Gesundheit in Deutschland aktuell) des Robert Koch-Instituts (RKI), dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) [22], dem European Health and Social Integration Survey (EHSIS, 2012) [23] sowie der Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabebefragung, 2017–2021) [24]. Außer im SOEP werden in den genannten Erhebungen Kinder und Jugendliche nicht einbezogen. Daher stellt die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) eine wichtige Datenquelle zur Gesundheit und Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen dar [12]. Die Studie wurde in 3 Erhebungswellen durchgeführt, die letzte fand von 2014 bis 2017 statt [25] [26] [27] [28] (für einen allgemeinen Überblick über Datenquellen in Deutschland siehe [29]).

Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, an die bisherigen Auswertungen der KiGGS-Daten zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen anzuknüpfen [12] und dabei den Analyseradius zu erweitern. Neben Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen werden daher auch diejenigen betrachtet, die eine Förderschule besuchen, sodass auch ein Teil der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Analysen eingeschlossen und die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf etwas umfassender betrachtet wird. Neben der Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen werden auch kinderärztliche und weitere ausgewählte fachärztliche Leistungen in den Blick genommen. Dadurch ergibt sich ein vollständigeres Bild der Inanspruchnahme ambulanter medizinischer Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Darstellung der Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung wird ergänzt durch einen Exkurs zum zweimal täglichen Zähneputzen, einem der zentralen Bausteine für eine gute Mundgesundheit [30].


Methoden

Datengrundlage: KiGGS Welle 2

Die KiGGS-Studie war die erste bundesweit repräsentative Befragung und Untersuchung zur gesundheitlichen Situation von 0- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen in Deutschland [31]. Die KiGGS-Basiserhebung wurde als Untersuchungs- und Befragungssurvey (2003–2006) durchgeführt. Die erste Folgeerhebung, KiGGS Welle 1 (2009–2012), fand als telefonischer Befragungssurvey statt. Die vorliegenden Analysen basieren auf der zweiten und letzten Folgeerhebung, KiGGS Welle 2 (2014–2017), die wie die Basiserhebung als Untersuchungs- und Befragungssurvey durchgeführt wurde. Konzept und Design der KiGGS-Studie sind andernorts detailliert beschrieben [25] [26] [28]. In KiGGS Welle 2 wurden die einzuladenden Personen aus den 167 für die Bundesrepublik Deutschland repräsentativen Städten und Gemeinden der KiGGS-Basiserhebung zufällig aus den Melderegistern gezogen. Es wurden verschiedene Maßnahmen eingesetzt, um möglichst viele Teilnehmende zu gewinnen und um eine Stichprobe zu erhalten, die der Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland möglichst gut entspricht [27] [32]. An KiGGS Welle 2 nahmen insgesamt 15.023 Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren teil (Response: 40,1%) [27]. Alle Informationen wurden in der Studie durch schriftlich auszufüllende Fragebögen für 0- bis 2-Jährige, für 3- bis 10-Jährige und für 11- bis 17-Jährige erfasst [28].


Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, mit Förderschulbesuch und mit Beeinträchtigungen bilden in der vorliegenden Arbeit die Gesamtgruppe der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Analysen zur Inanspruchnahme zahnärztlicher und ärztlicher Leistungen erfolgen sowohl für die Gesamtgruppe (neu gebildete Variable) als auch separat für die drei im Folgenden beschriebenen Untergruppen von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen.


Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Die Sorgeberechtigten von 0- bis 17-Jährigen wurden gefragt: „Hat Ihr Kind eine vom Versorgungsamt amtlich anerkannte Behinderung?“. Als Antwortoptionen waren „Ja“ und „Nein“ vorgegeben [12].


Kinder und Jugendliche mit Förderschulbesuch

Die Sorgeberechtigten der 3- bis 10-Jährigen bzw. der 11- bis 17-Jährigen wurden gefragt, ob ihr Kind bereits bzw. zurzeit die Schule besucht (Filterfrage). Wurde diese Frage bejaht, wurde die Frage nach der besuchten Schulform gestellt: „Auf welche Schule geht Ihr Kind?“. In einer Liste mit vorgegebenen Schulformen konnte „Förderschule oder Sonderschule“ angekreuzt werden (im Folgenden: Förderschulen).


Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen

Den Sorgeberechtigten von 0- bis 17-Jährigen wurden die folgenden drei Fragen aus dem CSHCN-Screener (Children with Special Health Care Needs Screener) gestellt: 1. „Ist Ihr Kind in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt oder daran gehindert, Dinge zu tun, die die meisten gleichaltrigen Kinder tun können?“ 2. „Geschieht dies aufgrund einer Krankheit, Verhaltensstörung oder eines anderen gesundheitlichen Problems?“ 3. „Dauert dieses Problem bereits 12 Monate an oder ist eine Dauer von mindestens 12 Monaten zu erwarten?“. Wurden alle drei Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist von andauernden oder absehbar längerfristig bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen auszugehen, die sich auf die alterstypische Entwicklung auswirken können [33].


Inanspruchnahme zahnärztlicher und ärztlicher Versorgung

Hinsichtlich der Inanspruchnahme ambulanter medizinischer Versorgung wurden ältere Kinder und Jugendliche selbst befragt, bei jüngeren Kindern beantworteten die Sorgeberechtigten die Fragen.


Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen

Die Sorgeberechtigten der 0- bis 10-Jährigen sowie Kinder und Jugendliche von 11 bis 17 Jahren wurden gefragt „In welchen Abständen geht Ihr Kind/gehst du zur Kontrolle zum Zahnarzt?“ mit den Antwortmöglichkeiten „Vierteljährlich“, „Halbjährlich“, „Einmal im Jahr“, „Seltener“ und „Ich war noch nie beim Zahnarzt“. Für die Analysen wurden die ersten beiden Antwortoptionen zusammengefasst und den übrigen Optionen gegenübergestellt, um die 6-Monats-Prävalenz der Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen (Ja/Nein) zu erhalten [12] [34].


Inanspruchnahme kieferorthopädischer Behandlung

Der optimale Beginn kieferorthopädischer Behandlung liegt in der Regel im späten Wechselgebiss bzw. frühen bleibenden Gebiss, also nach dem zehnten Lebensjahr. Kieferorthopädische Frühbehandlungen können allerdings schon im Milch- und frühen Wechselgebiss erforderlich sein [35]. Vor diesem Hintergrund wurden in KiGGS Welle 2 Sorgeberechtigte von 3- bis 10-Jährigen sowie Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 11 und 17 Jahren gefragt: „Ist Ihr Kind/Bist du in ständiger kieferorthopädischer Behandlung?“. Als Antwortmöglichkeiten waren „Ja“ und „Nein“ vorgegeben [36].


Exkurs Zahnputzhäufigkeit

Wurde die Frage „Hat Ihr Kind schon Zähne“ von Sorgeberechtigten 0- bis 2-Jähriger bejaht (Filterfrage), wurde diesen sowie allen Sorgeberechtigten der 3- bis 10-Jährigen die Frage gestellt: „Wie oft werden die Zähne Ihres Kindes geputzt bzw. wie oft putzt sich Ihr Kind die Zähne?“, Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren wurden gefragt „Wie oft putzt du dir die Zähne?“. Die Antwortmöglichkeiten waren „Zweimal täglich oder häufiger“, „Einmal täglich“, „Mehrmals pro Woche“, „Einmal pro Woche oder seltener“ und „Gar nicht“. Für die Analysen wurde die Antwortoption „Zweimal täglich oder häufiger“ den anderen Kategorien gegenübergestellt [12] [34]. Zu berücksichtigen ist, dass der Zusammenhang zwischen Zahnputzhäufigkeit und Behinderung in einer früheren Arbeit [12] bereits untersucht wurde; um ein vollständiges Bild zu geben, werden die Ergebnisse in diesem Beitrag noch einmal dargestellt.


Inanspruchnahme ambulanter medizinischer Versorgung

Die Sorgeberechtigten der 0- bis 13-Jährigen wurden gefragt „Bitte teilen Sie uns mit, welche niedergelassenen Ärzte/Ärztinnen der folgenden Fachrichtungen Sie für Ihr Kind in den letzten 12 Monaten wie häufig in Anspruch genommen haben.“ Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren wurde die Frage entsprechend angepasst. Ärztliche Hausbesuche sollten mitgezählt werden, während Arztkontakte in einem Krankenhaus oder in einer Kur nicht berücksichtigt werden sollten [37]. In einer Liste mit Facharztrichtungen konnten unter anderem „Kinderarzt, Pädiater“, „Internist (Innere Medizin, z. B. Kardiologe, Pneumologe, Diabetologe)“, „Hals-Nasen-Ohrenarzt“, „Augenarzt“, „Orthopäde“, „Psychiater, Kinder- und Jugendpsychiater, ärztlicher Psychotherapeut“ und „Psychologe, psychologischer Psychotherapeut“ angekreuzt werden [37]. Da diese Fachrichtungen von Kindern und Jugendlichen am häufigsten in Anspruch genommen werden, wurden sie für die Analysen ausgewählt. Darüber hinaus konnte im Fragebogen „Zahnarzt, Kieferorthopäde“ angekreuzt werden. Damit wurde in KiGGS Welle 2 sowohl nach einer konkreten präventiven zahnärztlichen Leistung gefragt (Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen, s. o.) als auch nach der Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung insgesamt, also nach präventiven und kurativen Leistungen [38]. Für alle aufgezählten Fachrichtungen wurde die 12-Monats-Prävalenz der Inanspruchnahme (Ja/Nein) berechnet.

Da die Frage zur Inanspruchnahme kieferorthopädischer Behandlung den Sorgeberechtigten von Kindern zwischen 0 und 2 Jahren nicht gestellt wurde, bezieht sich in diesem Beitrag die Datenbasis auf die Altersgruppe von 3 bis 17 Jahren. Die Analysen zum Förderschulbesuch berücksichtigen Kinder, die bereits eingeschult wurden, d. h. Kinder ab ca. 6 Jahren.


Statistische Analyse

Zunächst wurden Prävalenzen mit 95%-Konfidenzintervallen und univariable p-Werte aus Chi-Quadrat-Tests [39] geschätzt. Anschließend wurden multivariable p-Werte aus Poisson-Regressionen berechnet, die statistisch kontrolliert wurden für wichtige Determinanten der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und der Zahnputzfrequenz, wie Geschlecht, Alter (in Kategorien) und sozioökonomischen Status der Familie [34] [37] [40]. Dieser beruht in KiGGS auf den Angaben der Eltern zu ihrer Schulbildung und beruflichen Qualifikation, ihrer beruflichen Stellung und zu ihrem bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommen [40]. Basierend auf diesen Informationen wurde ein Punktsummenscore gebildet und eine Einteilung in eine niedrige, mittlere und hohe sozioökonomische Statusgruppe vorgenommen [40]. Es wurde von einem statistisch signifikanten Gruppenunterschied ausgegangen, wenn der p-Wert<0,05 ist. Sämtliche Analysen wurden mit den Survey-Prozeduren von Stata 17.0 durchgeführt (Stata Corp., College Station, TX, USA, 2015), um das Clusterdesign der KiGGS-Studie und die Gewichtung angemessen bei der Berechnung der Konfidenzintervalle und p-Werte zu berücksichtigen. Die Auswertungen wurden mit einem Gewichtungsfaktor gerechnet, der Abweichungen der Stichprobe von der Bevölkerungsstruktur bezüglich regionaler Struktur (Stadt/Land), Alter (in Jahren), Geschlecht, Bundesland (Stand 31.12.2015), deutscher Staatsangehörigkeit (Stand 31.12.2014) und Bildung der Eltern (Mikrozensus 2013 [41]) korrigiert.



Ergebnisse

Die Analysen basieren auf Informationen zu 779 Kindern und Jugendlichen mit und 9.943 Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf (n=10.222). [Tab. 1] veranschaulicht die Verteilung der Stichprobe nach Geschlecht, Alter und sozioökonomischem Status der Familie. Dabei fällt auf, dass Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf fast doppelt so häufig der niedrigen sozioökonomischen Statusgruppe angehören im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen ohne Unterstützungsbedarf. Dieses Ungleichgewicht wird in den multivariablen Regressionsmodellen durch den Einbezug des sozioökonomischen Status als Kontrollvariable ausgeglichen.

Tab. 1 Stichprobenbeschreibung (n=10.222).

Fallzahl (n)

Gewichtete Stichprobe (%)

Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf (n=779*)

Geschlecht

Mädchen

353

42,6

Jungen

426

57,4

Alter

3–10 Jahre

354

45,5

11–17 Jahre

425

54,5

Sozioökonomischer Status der Familie

niedrig

179

32,6

mittel

466

57,2

hoch

122

10,2

Fehlende Werte

12

Kinder und Jugendliche ohne besonderen Unterstützungsbedarf (n=9.443)

Geschlecht

Mädchen

4.848

49,0

Jungen

4.595

51,0

Alter

3–10 Jahre

3.658

38,5

11–17 Jahre

5.785

61,5

Sozioökonomischer Status der Familie

niedrig

1.090

18,9

mittel

5.874

61,3

hoch

2.444

19,9

Fehlende Werte

35

* Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf an der Gesamtstichprobe beträgt 8,2%.

Von den insgesamt 779 Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf hatten 261 Kinder und Jugendliche eine amtlich anerkannte Behinderung, 588 Kinder und Jugendliche hatten eine gesundheitliche Beeinträchtigung und 205 Kinder und Jugendliche besuchten eine Förderschule ([Abb. 1]). Dabei gab es Überschneidungen: 177 Kinder und Jugendliche hatten eine Behinderung und eine Beeinträchtigung, 81 Kinder und Jugendliche hatten eine Beeinträchtigung und besuchten eine Förderschule sowie 70 Kinder und Jugendliche hatten eine Behinderung und besuchten eine Förderschule. 53 Kinder und Jugendliche hatten sowohl eine Behinderung als auch eine gesundheitliche Beeinträchtigung und besuchten eine Förderschule.

Zoom
Abb. 1 Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf (n=779).

Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung

Kinder und Jugendliche mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf unterschieden sich in der Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung: Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf nahmen im Vergleich zu Gleichaltrigen ohne besonderen Unterstützungsbedarf seltener zahnärztliche Kontrolluntersuchungen (72,8% bzw. 79,4%; univariabel p=0,011) und auch seltener zahnmedizinische Leistungen insgesamt (83,1% bzw. 86,2%; univariabel p=0,043) in den letzten 6 bzw. 12 Monaten vor der Befragung in Anspruch. Sie waren auch seltener in kieferorthopädischer Behandlung (22,7% bzw. 30,1%; univariabel p=0,003). Die signifikanten Zusammenhänge zwischen dem Vorliegen eines besonderen Unterstützungsbedarfs und einer geringeren Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung blieben nach statistischer Kontrolle für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie nicht bestehen (multivariabel p jeweils>0,05; siehe [Tab. 2]).

Tab. 2 Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung bei 3- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen mit und ohne 1) besonderen Unterstützungsbedarf, 2) Behinderungen, 3) Förderschulbesuch und 4) Beeinträchtigungen.

Zahnärztliche Kontrolluntersuchung (6-Monats-Prävalenz)

Kieferorthopädische Behandlung (aktuell)

Zahnmedizinische Leistungen insgesamt (12-Monats-Prävalenz)

% (95%-KI)

p 1

p 2

% (95%-KI)

p 1

p 2

% (95%-KI)

p 1

p 2

Unterstützungsbedarf

ohne

79,4 (77,7–81,0)

Ref.

Ref.

30,1 (28,7–31,5)

Ref.

Ref.

86,2 (85,1–87,4)

Ref.

Ref.

mit

72,8 (67,0–77,8)

0,011

0,062

22,7 (18,7–27,2)

0,003

0,064

83,1 (79,7–86,0)

0,043

0,346

Behinderungen

ohne

74,6 (73,0–76,2)

Ref.

Ref.

23,3 (22,3–24,4)

Ref.

Ref.

83,1 (82,0–84,2)

Ref.

Ref.

mit

77,2 (67,5–84,7)

0,571

0,489

21,4 (15,4–28,9)

0,574

0,817

78,9 (71,0–85,0)

0,210

0,394

Förderschulbesuch

ohne

79,0 (77,3–80,6)

Ref.

Ref.

29,9 (28,5–31,2)

Ref.

Ref.

86,1 (85,0–87,2)

Ref.

Ref.

mit

77,2 (68,0–84,4)

0,668

0,808

22,7 (15,0–32,9)

0,151

0,800

84,9 (78,1–89,9)

0,669

0,439

Beeinträchtigungen

ohne

74,9 (73,2–76,4)

Ref.

Ref.

23,5 (22,4–24,5)

Ref.

Ref.

83,1 (82,0–84,2)

Ref.

Ref.

mit

72,3 (66,6–77,4)

0,352

0,494

22,0 (17,9–26,6)

0,512

0,280

82,6 (78,6–86,0)

0,787

0,975

%=Prozent, 95%-KI=95%-Konfidenzintervall, Ref.=Referenz, p 1=p-Wert aus Chi-Quadrat-Test (univariabel), p 2=p-Wert aus Poisson-Regression (multivariabel; adjustiert für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie), Fettdruck: statistisch signifikanter Gruppenunterschied


Exkurs Zahnputzhäufigkeit

Bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf fand das zweimal tägliche Zähneputzen seltener statt als bei Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf (70,4% bzw. 77,7%; univariabel p<0,001). Eine geringere Zahnputzfrequenz zeigte sich gesondert für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (66,5% bzw. 77,8%; univariabel p=0,005) sowie für Kinder und Jugendliche mit Förderschulbesuch (64,7% bzw. 77,3%; univariabel p=0,001) im Vergleich zu denjenigen ohne Behinderungen bzw. ohne Förderschulbesuch ([Abb. 2]). Nach statistischer Kontrolle für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie blieb der Zusammenhang zwischen einer geringeren Zahnputzfrequenz und dem Vorliegen eines Unterstützungsbedarfs (multivariabel p=0,037) sowie mit dem Vorliegen einer Behinderung (multivariabel p=0,020; siehe auch [12]) bestehen. Der Zusammenhang zwischen einer geringeren Zahnputzfrequenz und dem Besuch einer Förderschule war nach statistischer Kontrolle aller Merkmale nicht mehr signifikant (multivariabel p=0,144).

Zoom
Abb. 2 Zahnputzhäufigkeit (zweimal täglich oder häufiger) bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne 1) besonderen Unterstützungsbedarf, 2) Behinderungen (siehe auch [7]), 3) Förderschulbesuch und 4) Beeinträchtigungen. Fettdruck: statistisch signifikanter Gruppenunterschied basierend auf dem p-Wert aus Chi-Quadrat-Tests (univariabel)

Inanspruchnahme fachärztlicher somatischer Versorgung

Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf nahmen häufiger Ärzt:innen der Fachrichtungen Pädiatrie (69,3% bzw. 61,0%), Innere Medizin (14,4% bzw. 3,9%), Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (25,9% bzw. 15,5%), Augenheilkunde (43,6% bzw. 32,1%) und Orthopädie (24,7% bzw. 16,6%) im Jahr vor der Befragung in Anspruch als Kinder und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf (multivariabel p jeweils<0,001; Ausnahme Pädiatrie: multivariabel p=0,003). Eine höhere Inanspruchnahme fachärztlicher somatischer Versorgung zeigte sich bei separater Betrachtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Kinder und Jugendliche mit Förderschulbesuch nahmen im Vergleich zu Gleichaltrigen ohne Förderschulbesuch ausschließlich Augenärzt:innen häufiger in Anspruch ([Tab. 3]).

Tab. 3 12-Monats-Prävalenz der Inanspruchnahme fachärztlich somatischer Versorgung bei 3- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen mit und ohne 1) besonderen Unterstützungsbedarf, 2) Behinderungen, 3) Förderschulbesuch und 4) Beeinträchtigungen.

Pädiatrie

Innere Medizin

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

Augenheilkunde

Orthopädie

% (95%-KI)

p

% (95%-KI)

p

% (95%-KI)

p

% (95%-KI)

p

% (95%-KI)

p

Unterstützungsbedarf

ohne

61,0 (58,7–63,2)

Ref.

3,9 (3,4–4,5)

Ref.

15,5 (14,3–16,7)

Ref.

32,1 (30,5–33,7)

Ref.

16,6 (15,6–17,7)

Ref.

mit

69,3 (64,3–74,0)

0,003

14,4 (11,7–17,6)

<0,001

25,9 (21,6–30,6)

<0,001

43,6 (39,2–48,2)

<0,001

24,7 (21,0–28,8)

<0,001

Behinderungen

ohne

68,0 (66,0–69,9)

Ref.

4,0 (3,6–4,5)

Ref.

18,0 (16,9–19,1)

Ref.

31,8 (30,3–33,3)

Ref.

14,5 (13,5–15,5)

Ref.

mit

76,0 (68,8–82,0)

0,004

25,7 (19,6–32,9)

<0,001

34,3 (25,5–44,2)

<0,001

61,6 (53,0–69,5)

<0,001

31,8 (24,3–40,3)

<0,001

Förderschulbesuch

ohne

61,2 (59,0–63,4)

Ref.

4,5 (4,0–5,1)

Ref.

15,9 (14,7–17,1)

Ref.

32,5 (30,9–34,0)

Ref.

17,1 (16,1–18,1)

Ref.

mit

68,4 (58,7–76,7)

0,468

6,2 (3,6–10,3)

0,096

20,4 (14,2–28,3)

0,282

44,7 (35,6–54,1)

0,001

14,8 (9,6–22,2)

0,932

Beeinträchtigungen

ohne

68,0 (66,0–69,9)

Ref.

3,9 (3,5–4,4)

Ref.

17,9 (16,8–19,0)

Ref.

31,7 (30,2–33,2)

Ref.

14,1 (13,2–15,1)

Ref.

mit

70,5 (65,0–75,5)

0,056

16,2 (12,8–20,5)

<0,001

27,2 (22,3–32,6)

<0,001

43,9 (38,6–49,3)

<0,001

29,3 (25,1–33,8)

<0,001

%=Prozent, 95%-KI=95%-Konfidenzintervall, Ref.=Referenz, p=p-Wert aus Poisson-Regression (multivariabel; adjustiert für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie), Fettdruck: statistisch signifikanter Gruppenunterschied


Inanspruchnahme psychiatrischer und psychologischer Versorgung

Im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf nahmen Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf deutlich häufiger Ärzt:innen für Psychiatrie und ärztliche Psychotherapeut:innen (4,2% bzw. 18,7%) sowie Psycholog:innen und psychologische Psychotherapeut:innen (2,5% bzw. 13,0%) in den 12 Monaten vor der Befragung in Anspruch (multivariabel p jeweils<0,001). Bei getrennter Betrachtung war eine höhere Inanspruchnahme psychiatrischer, psychotherapeutischer und psychologischer Leistungen für alle 3 Untergruppen festzustellen (multivariabel p jeweils<0,001; [Tab. 4]).

Tab. 4 12-Monats-Prävalenz der Inanspruchnahme psychiatrischer und psychologischer Versorgung bei 3- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen mit und ohne 1) besonderen Unterstützungsbedarf, 2) Behinderungen, 3) Förderschulbesuch und 4) Beeinträchtigungen.

Psychiatrie, ärztliche Psychotherapie

Psychologie, psychologische Psychotherapie

% (95%-KI)

p

% (95%-KI)

p

Unterstützungsbedarf

ohne

4,2 (3,6–4,8)

Ref.

2,5 (2,1–2,9)

Ref.

mit

18,7 (15,0–23,1)

<0,001

13,0 (10,2–16,4)

<0,001

Behinderungen

ohne

4,2 (3,7–4,8)

Ref.

2,7 (2,4–3,1)

Ref.

mit

13,7 (9,1–20,1)

<0,001

9,7 (6,4–14,6)

<0,001

Förderschulbesuch

ohne

5,0 (4,4–5,7)

Ref.

3,1 (2,6–3,6)

Ref.

mit

21,4 (13,9–31,5)

<0,001

12,3 (7,9–18,7)

<0,001

Beeinträchtigungen

ohne

3,6 (3,1–4,0)

Ref.

2,3 (1,9–2,6)

Ref.

mit

21,6 (17,1–26,9)

<0,001

15,2 (11,5–19,7)

<0,001

%=Prozent, 95%-KI=95%-Konfidenzintervall, Ref.=Referenz, p=p-Wert aus Poisson-Regression (multivariabel; adjustiert für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie), Fettdruck: statistisch signifikanter Gruppenunterschied



Diskussion

Ein Ergebnis dieser Arbeit ist, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf – nach statistischer Kontrolle für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie – zahnmedizinische Leistungen nicht seltener in Anspruch nehmen als Kinder und Jugendliche ohne besonderen Unterstützungsbedarf. Ähnliche Ergebnisse für das Erwachsenenalter zeigt eine Analyse auf Datengrundlage der GEDA-Studie [38]: Auch dort blieb der Zusammenhang zwischen Beeinträchtigungen und Behinderungen und einer geringeren Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung nach Kontrolle für Geschlecht, Alter, Partnerschaft und sozioökonomischen Status nicht bestehen. Eine weitere Studie konnte auf Basis von Abrechnungsdaten zeigen, dass bei Kindern und Jugendlichen mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe seltener präventive zahnärztliche Leistungen (z. B. Entfernung harter Beläge, individualprophylaktische Maßnahmen) durchgeführt werden als bei Kindern und Jugendlichen ohne Pflegegrad oder Eingliederungshilfe, wobei für relevante Hintergrundvariablen wie Alter und Geschlecht nicht statistisch kontrolliert wurde [42]. Weiterhin konnte eine frühere Auswertung auf Datenbasis von KiGGS Welle 2 zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen etwas häufiger zahnärztliche Kontrolluntersuchungen vierteljährlich in Anspruch nehmen als Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen (18,4% bzw. 12,0%) [12]. Dieser Unterschied zeigte sich auch dann, wenn für Geschlecht, Alter und sozioökonomischen Status der Familie statistisch kontrolliert wurde (p=0,049). So haben gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Kariesrisiko bis zu viermal im Jahr die Möglichkeit, die zahnärztliche Präventionsmaßnahme der Fluoridierung (IP4) in Anspruch zu nehmen [43]. Diese hochfrequente Inanspruchnahmemöglichkeit scheint von einem Teil der betroffenen Familien genutzt zu werden.

Inwieweit die zahnärztliche Versorgung bei Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf bedarfsgerecht ist, kann mit den Daten aus KiGGS Welle 2 nicht beantwortet werden. Eine frühere Arbeit konnte auf gleicher Datengrundlage aber zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen häufiger Zahnschmerzen haben als Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen [12]. Auch andere nationale Studienergebnisse sprechen dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf im Mittel eine schlechtere Mundgesundheit haben, z. B. kommt Karies häufiger bei ihnen vor [13]. Gründe für eine schlechtere Mundgesundheit können krankheitsbedingte Fehlfunktionen, eine erschwerte Mundhygiene sowie eine zu späte zahnmedizinisch professionelle Begleitung sein [44] [45].

Auch vor dem Hintergrund, dass die Inanspruchnahme zahnärztlicher Versorgung während der COVID-19-Pandemie zurückging und 2023 das vorpandemische Niveau noch nicht wieder erreicht hat [46] [47] [48], erscheinen Anstrengungen notwendig, die Prävention [49] [50] und zahnmedizinische Versorgung für diese sehr heterogene Gruppe weiter zu verbessern. Längsschnittliche Untersuchungen zeigen, dass Personen ohne Behinderung, die von klein auf ein effektives Mundgesundheitsverhalten erlernt haben, z. B. regelmäßig die zahnärztliche Praxis für Kontrollen aufzusuchen, dies mit großer Wahrscheinlichkeit auch im Erwachsenalter weiterführen [51] [52]. Dies unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Prävention einschließlich zahnärztlicher Besuche bereits im Säuglings- und Kleinkindalter [53].

Die in unseren Analysen dargestellte geringere Zahnputzfrequenz bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie bei denjenigen mit Förderschulbesuch unterstreicht die Notwendigkeit, dass auch in der zahnärztlichen Praxis eine adressatengerechte Mundgesundheitsaufklärung durchgeführt wird. Dies wurde seitens des Gesetzgebers insofern berücksichtigt, als dass in den letzten Jahren das Leistungsangebot der zahnmedizinischen Versorgung für Menschen aller Altersgruppen mit einem Pflegegrad und/oder dem Bezug von Eingliederungshilfe deutlich weiterentwickelt wurde. Für diese übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere aufgrund der Implementierung der Leistungen gemäß § 22a SGB V im Juli 2018, eine individualisierte Aufklärung zur Mundgesundheit einschließlich der Demonstration und praktischen Anleitung zur Reinigung der Zähne, des Zahnfleischs und der Mundschleimhaut in der zahnärztlichen Praxis. Die enge Zusammenarbeit mit Eltern und Betreuungspersonen ist dabei von großer Bedeutung, weil die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf entscheidend durch deren Kenntnisse in Bezug auf eine effektive Mundhygiene beeinflusst wird [54].

Zudem könnte es hilfreich sein, die Gruppenprophylaxe in integrativen Einrichtungen sowie Förderschulen auszubauen. Deren Maßnahmen zielen auf die Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen (z. B. kindgerechte Vermittlung einer effektiven Mundhygiene, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Fluoridierungsmaßnahmen) und werden flächendeckend in Deutschland durchgeführt [55]. Im Schuljahr 2021/22 wurden nach Angaben der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege (DAJ) aber nur 74.382 von insgesamt 216.642 Kindern und Jugendlichen in Förderschulen (34,3%) durch Maßnahmen der Gruppenprophylaxe erreicht [56]. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen aus dem Jahr 2024 eine engere Einbindung der Expertise der Zahnärztlichen Dienste des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in die Zusammenarbeit mit Sozialpädiatrischen Zentren/Kinder- und Jugendambulanzen sowie Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen anstrebt [57]. Aus Sicht der Autor:innen könnte dies in der praktischen Ausgestaltung mittel- bis langfristig auch eine Durchführung von individual- und/oder gruppenprophylaktischen Angeboten in jenen spezifischen Versorgungszentren umfassen, was einen konkreten, zielgruppenspezifischen Präventionsansatz zur Mundgesundheitsförderung darstellen würde.

Ein weiteres Ergebnis dieser Arbeit ist, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf häufiger fachärztliche somatische Versorgung in Anspruch nehmen als Kinder und Jugendliche ohne besonderen Unterstützungsbedarf. Dies trifft vor allem auf Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen – die größte der drei Teilgruppen – sowie auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu und weist auf erhöhte spezifische Versorgungsbedarfe in diesen Gruppen hin, wie sie auch bei Erwachsenen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vorhanden sind [10] [58]. In diese Richtung weist auch die in der Studie „Aufwachsen und Alltagserfahrungen von Jugendlichen mit Behinderung“ festgestellte hohe Inanspruchnahme von therapeutischer oder medizinischer Behandlung [21]. Kinder und Jugendliche, die eine Förderschule besuchten, zeigten im Vergleich zu Schüler:innen von allgemeinen Schulen nur in der ambulanten augenärztlichen Versorgung eine höhere Inanspruchnahme. Da nur ein sehr geringer Teil der sonderpädagogisch geförderten Kinder dem Förderschwerpunkt Sehen zugeordnet ist (2022: 1,6%, davon besuchte die Hälfte eine Förderschule) [7], dürften für die höhere augenärztliche Inanspruchnahme andere Gründe eine Rolle spielen. Ob trotz der insgesamt höheren Inanspruchnahme Versorgungslücken oder Inanspruchnahmebarrieren bestehen, kann den vorliegenden Daten nicht entnommen werden. Eine qualitative Studie mit jungen Menschen mit geistiger, psychischer und mehrfacher Behinderung zeigte unerfüllte Behandlungswünsche in der ambulanten Versorgung; neben Wartezeiten waren dies vor allem Mängel in der Behandlung und der Arzt-Patienten-Interaktion [59]. Eine weitere qualitative Studie zur medizinischen Versorgung von Menschen mit Down-Syndrom kommt zu ähnlichen Ergebnissen [60]. Für Erwachsene mit Behinderungen ergab eine mit GEDA-Daten durchgeführte Analyse, dass diese häufiger Barrieren im Gesundheitswesen, z. B. entfernungsbedingt oder finanzieller Art, wahrnehmen als Erwachsene ohne Behinderungen [10]. Auswertungen von Daten von 7 Kassenärztlichen Vereinigungen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen zeigen, dass im Jahr 2019 nur 29% der kinderärztlichen Praxen und 9% der Praxen für Kinder- und Jugendpsychotherapie für mobilitätsbeeinträchtigte Personen uneingeschränkt barrierefrei waren; hinzu kommt, dass barrierearme Praxen regional ungleich verteilt sind [8].

Die Inanspruchnahme ambulanter psychiatrischer, psychotherapeutischer und psychologischer Leistungen ist bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf in allen drei Teilgruppen deutlich höher als bei Kindern und Jugendlichen ohne Unterstützungsbedarf. Dies scheint insofern plausibel, als dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen ihren Eltern zufolge häufiger emotionale Probleme aufweisen als Kinder und Jugendliche ohne Beeinträchtigungen [8]. Die hohe Prävalenz von psychischen Beeinträchtigungen zeigt sich auch in einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), in der Unterstützungsbedarfe von Eltern und Kindern mit Beeinträchtigungen erhoben wurden: 46% der befragten Eltern gaben eine dauerhafte Beeinträchtigung der von ihnen betreuten Kinder bzw. Jugendlichen durch schwere seelische oder psychische Probleme an und auch bei Kindern mit Mehrfachbeeinträchtigungen waren seelische und psychische Probleme häufig [61]. 17,6% der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden 2022 dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zugeordnet (Lernen: 39,1%, geistige Entwicklung: 18,0%) [7], auch dies kann ein Hinweis auf erhöhten Versorgungsbedarf im Bereich der mentalen Gesundheit sein.

Stärken und Limitationen

Eine Stärke der KiGGS-Studie ist, dass auf Basis einer umfangreichen Stichprobe Daten für Kinder und Jugendliche in Deutschland erhoben werden, die mit einer Vielzahl soziodemografischer Merkmale und Lebensstilfaktoren analysiert werden können. Die Studie schließt dabei sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Kinder und Jugendliche ein, ein Vorteil gegenüber Abrechnungsdaten. Trotz der hohen Teilnehmendenzahl sind die Fallzahlen für differenzierte Auswertungen von Subgruppen nicht immer ausreichend, was sich auch bei den Analysen zu Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf als Limitation darstellt (n=779) und keine weiterführenden Analysen nach Geschlecht, Alter oder sozioökonomischen Status der Familie erlaubt. Auch die Heterogenität der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf lässt sich aus diesem Grund nicht abbilden. Zudem kann das Alter der Datenquelle (2014–2017) als Limitation genannt werden. Aktuellere Daten zur Kinder- und Jugendgesundheit liegen aus dem RKI-Gesundheitsmonitoring allerdings nicht vor [62].

Selbstangaben der Teilnehmenden bzw. ihrer Eltern können durch Erinnerungseffekte (Recall Bias) verzerrt sein [63] [64]. So können Gesundheitszustand und Inanspruchnahme zahnärztlicher und ärztlicher Versorgung möglicherweise unter- bzw. überschätzt werden. Dies trifft allerdings eher auf die Anzahl der Kontakte zu als darauf, ob ambulante medizinische Leistungen an sich in Anspruch genommen wurden. Erinnerungseffekte sind zudem wahrscheinlicher, wenn ein längerer Zeitraum als die letzten zwölf Monate erfragt wird [63]. Auch sozial erwünschtes Antwortverhalten kann die Ergebnisse verfälschen und das Verhalten tendenziell zu positiv darstellen. Dies ist bei der Interpretation der Analysen zur Zahnputzhäufigkeit zu berücksichtigen [65], wobei andere Studien zur Zahnputzhäufigkeit zu vergleichbaren Ergebnissen kommen [34].

Systematische Verzerrungen durch Non-Response oder Selektionsbias sind bei Monitoringstudien nie vollständig auszuschließen, wodurch bestimmte Bevölkerungsgruppen unterrepräsentiert sein können. Dies betrifft beispielsweise kranke und stark gesundheitlich beeinträchtigte Personen [66] und, bei Studien zur Kinder- und Jugendgesundheit, vermutlich auch die Teilnahmebereitschaft der Eltern, wenn besondere Belastungen wie eine Behinderung des Kindes vorliegen. Um die bundesweite Repräsentativität der Daten zu erhöhen, wurde eine Gewichtung erstellt und bei allen Auswertungen angewendet. Diese Gewichtung kann allerdings nur eine Auswahl soziodemografischer Faktoren und keine gesundheitsbezogenen Merkmale berücksichtigen. Zudem kann ein Querschnittdesign keine kausalen Zusammenhänge aufzeigen, sondern lediglich Assoziationen. Somit lassen sich aus den Ergebnissen keine direkten Rückschlüsse auf Ursache-Wirkung-Beziehungen ziehen.

FAZIT

Während bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf die Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung deutlich höher war als bei Kindern und Jugendlichen ohne besonderen Unterstützungsbedarf, zeigten sich in der Inanspruchnahme zahnmedizinischer Versorgung eher geringfügige Unterschiede zwischen den beiden Gruppen. Die bei Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf über alle fachärztlichen Disziplinen hinweg höhere Inanspruchnahme kann vor allem als Hinweis auf erhöhte spezifische gesundheitliche Versorgungsbedarfe verstanden werden. Durch Kooperationen, z. B. in der Interdisziplinären Frühförderung oder in Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ), die interdisziplinäre Versorgung für Kinder und Jugendliche mit mehrdimensionalen Beeinträchtigungen bei chronischen Erkrankungen anbieten [67], sowie von Lotsendiensten, z. B. durch Kinder- und Jugendärzt:innen oder Frühe Hilfen, können Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf profitieren. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf um eine sehr heterogene Gruppe handelt, sind passgenaue Angebote unabdingbar. Bezogen auf die interdisziplinäre Förderung und Beurteilung der Mundgesundheit im Kontext der allgemeinen Gesundheit wäre z. B. eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Zahnärzt:innen, Kinder- und Jugendärzt:innen sowie Ärzt:innen anderer Fachrichtungen wünschenswert [12]. Eine solche übergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arztgruppen findet bisher in Deutschland aber noch selten statt [68] [69] [70]. Ziel sollte sein, möglichst alle Kinder und Jugendlichen, sowohl mit als auch ohne Unterstützungsbedarf, sowie deren Eltern für regelmäßige, bedarfsorientierte Besuche in der zahnärztlichen Praxis zu motivieren [34]. Da sich innerhalb der Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf für Teilgruppen spezifische Bedarfe z. B. in Bezug auf die Zahnputzfrequenz zeigten, bestätigen die vorliegenden Daten die Notwendigkeit, zielgruppenspezifischer Versorgungs- und Betreuungsangebote. Dabei sollte auch verstärkt auf die Bedeutung des täglichen Zähneputzens als wichtige Säule der Kariesprävention [30] hingewiesen werden. Auch für eine adressatengerechte Förderung des allgemeinen Gesundheitsverhaltens, z. B. mit Blick auf den Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke [15], ist eine interdisziplinäre Herangehensweise zielführend.




Interessenkonflikt

Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

*gleichberechtigte Letztautoren



Korrespondenzadresse

Dr. Laura Krause
Robert Koch-Institut, Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring
Gerichtstr. 27
13347 Berlin
Germany   

Publication History

Received: 17 October 2024

Accepted after revision: 18 November 2025

Article published online:
09 February 2026

© 2026. The Author(s). This is an open access article published by Thieme under the terms of the Creative Commons Attribution-NonDerivative-NonCommercial-License, permitting copying and reproduction so long as the original work is given appropriate credit. Contents may not be used for commercial purposes, or adapted, remixed, transformed or built upon. (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/).

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Zoom
Abb. 1 Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf (n=779).
Zoom
Abb. 2 Zahnputzhäufigkeit (zweimal täglich oder häufiger) bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne 1) besonderen Unterstützungsbedarf, 2) Behinderungen (siehe auch [7]), 3) Förderschulbesuch und 4) Beeinträchtigungen. Fettdruck: statistisch signifikanter Gruppenunterschied basierend auf dem p-Wert aus Chi-Quadrat-Tests (univariabel)