Zentralbl Chir 2012; 137(02): 97-99
DOI: 10.1055/s-0032-1311705
Aktuelle Chirurgie
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

GKV-Versorgungsgesetz – Was bedeutet das für die Chirurgie?

Jörg-A. Rüggeberg
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Publication Date:
11 April 2012 (online)

 

Zum 01.01.2012 ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten, das sowohl im Krankenhaus wie auch in der niedergelassenen Praxis wesentliche Änderungen bewirken wird. Schon immer war auch bei früheren Gesetzen die operative Medizin Vorreiter für Innovationen (Beispiel Ambulantes Operieren). Auch diesmal gibt es interessante Passagen, die Chirurgen neue Optionen eröffnen.

Das Gesetz ist das erste nach Jahrzehnten staatlicher Regelungen, in dem es nicht ausschließlich um Kostendämpfungsmaßnahmen geht. Der wichtigste Punkt ist die Tatsache, dass erstmals zugunsten struktureller Verbesserungen der Grundsatz der Beitragsstabilität aufgehoben worden ist, auch wenn das nicht dazu führen wird, dass nun Gelder in unbegrenzter Höhe fließen.

Der zweite wichtige Punkt liegt in der Anerkennung eines existenten Ärztemangels und einer damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen sowie veränderter Planungsbedingungen. Schließlich ist eine klare Intention erkennbar, die bestehenden Grenzen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung aufzulösen.

Während des Gesetzgebungsverfahrens wurden vor allem die Stichworte kleinräumige Bedarfsplanung und spezialärztliche Versorgung kontrovers diskutiert. Vielen ist dabei entgangen, dass dieses Gesetz eine Fülle weiterer Regelungen beinhaltet, die in ihren Auswirkungen durchaus weitreichende Folgen haben dürften.

Zur besseren Übersicht ist die nachfolgende Kommentierung unterteilt in die Bereiche Krankenhaus sowie Vertragsarztpraxis, obwohl natürlich beide unmittelbare Interaktionen aufweisen, im Besonderen bei den Regelungen zu Medizinischen Versorgungszentren und der so genannten spezialfachärztlichen Versorgung. Die Nennung einzelner Paragraphen bezieht sich jeweils auf das Sozialgesetzbuch V.

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Von dem neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetz sind sowohl die Kliniken als auch die niedergelassenen Ärzte betroffen.(Bild: Thieme Verlagsgruppe, Thomas Möller; Fotolia, Andreas Keudel; Thieme Verlagsgruppe, Alexander Fischer; Fotolia, Falk)