Eine Organspende ist die wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Organtransplantation.
Es gibt zwei Kategorien von Organspenden, für die unterschiedliche medizinische und
rechtliche Voraussetzungen zu beachten sind:
Bei Verstorbenen ist in Deutschland eine Organentnahme nur zulässig, wenn der unwiderrufliche
Ausfall aller Hirnfunktionen vorliegt und die Hirntodfeststellung gemäß den Richtlinien
der Bundesärztekammer erfolgt ist. Zusätzlich muss die Zustimmung im Sinne des Verstorbenen
vorliegen. International wird hierfür der Begriff „Donation after Brain Death (DBD)“
verwendet.
Für eine Organspende gibt es primär fast keine Ausschlussgründe, sodass immer eine
Rückmeldung an den Transplantationsbeauftragten der Klinik bzw. der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle für Organspenden angezeigt ist.
Bei Lebendspenden wird das Spender-Empfänger-Paar im Transplantationszentrum nach
festgelegten Kriterien untersucht.
In dieser Übersicht werden die Spenderselektionskriterien und der Ablauf der Organspende
bei Verstorbenen (DBD) und Lebendspende (LD) zusammengefasst. Ferner wird auf die
Änderungen der Novelle des Transplantationsgesetzes von 2012 eingegangen.