Klin Monbl Augenheilkd 2013; 230(08): 774-777
DOI: 10.1055/s-0033-1356826
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Einwilligungsfähigkeit des Patienten

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Publication Date:
02 September 2013 (online)

Keine Behandlung ohne Aufklärung und Einwilligung des Patienten. Doch wer ist eigentlich einwilligungsfähig? Und was, wenn es jemand nicht ist? Ein Überblick über Definitionen, Vorgehen in der Praxis und rechtliche Regelungen.

Egal ob Blutabnahme, medikamentöse Therapie oder chirurgischer Eingriff: In jede medizinische Behandlung muss der Patient vorher einwilligen. Anderenfalls gilt die Maßnahme als Körperverletzung und kann geahndet werden. Als Arzt haben Sie daher die Pflicht, Ihren Patienten über die geplante Behandlung aufzuklären – erst danach kann dieser einwilligen oder ablehnen.