Klin Monbl Augenheilkd 2014; 231(06): 589
DOI: 10.1055/s-0034-1383498
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Wettbewerbsrecht – Fahrdienst zulässig oder nicht? Entscheidung vom Einzelfall abhängig

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Publication Date:
18 June 2014 (online)

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat im vorliegenden Fall entschieden, dass die Werbung für einen Fahrdienst einer Augenklinik nicht als Werbung für konkrete Heilmittel angesehen werden kann. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Firmenwerbung, ist also als Unternehmens- und Imagewerbung zulässig. § 7 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) gewähre daher keinen Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In einem ähnlichen Fall hatte das OLG Düsseldorf einige Monate zuvor eine genau gegenteilige Entscheidung getroffen.