Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde der Rhön-Klinikum AG gegen das
Bundeskartellamt (BKartA) zurückgewiesen. Grund der Beschwerde war der Negativbescheid
der Bonner Wettbewerbsbehörde zur Übernahme zweier Kreiskrankenhäuser durch die Rhön-Klinikum
AG im Jahr 2005, von denen das eine mittlerweile geschlossen werden musste.