Ein Zweitmeinungsverfahren soll die Verordnung besonders teurer und nebenwirkungsreicher
Arzneimittel in Grenzen halten. Doch der Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses
geht zu weit, kritisieren Krankenhausgesellschaft, Juristen und Pharmaindustrie: Der
behandelnde Arzt gerate in absolute Abhängigkeit vom Zweitmeinungsarzt.