Gesundheitswesen 2017; 79(08/09): 656-804
DOI: 10.1055/s-0037-1606050
Workshops
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Wie wirkt sich das Erinnerungs-/Meldeverfahren auf die sozialstatusbedingten Unterschiede in der Inanspruchnahme der U-Untersuchungen aus?

C Schmidtke
1   Robert Koch – Institut, Berlin
,
B Kuntz
1   Robert Koch – Institut, Berlin
,
T Lampert
1   Robert Koch – Institut, Berlin
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
01. September 2017 (online)

 
 

    Hintergrund:

    Pädiatrische Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) sind essentieller Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Studien zeigen, dass diese von sozial benachteiligten Familien seltener in Anspruch genommen werden. Ziel des Beitrags ist es, einen Überblick zur Entwicklung der Inanspruchnahme der U-Untersuchungen – vor allem mit Blick auf die eingeführten Erinnerungs-/Meldeverfahren im Rahmen der Kinderschutzprogramme – zu geben.

    Methode:

    Es wurde eine Übersichtsarbeit basierend auf bereits ausgewerteten Daten erstellt. Neben der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) wurden die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen ausgewählter Bundesländer (Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) einbezogen, in denen die Daten zur Inanspruchnahme systematisch nach Sozialstatus stratifiziert ausgegeben werden. Der Sozialstatus (SES) wird in den Studien unterschiedlich erhoben; in KiGGS basiert der SES-Index auf Angaben zur elterlichen Bildung, zum Berufsstatus und zum Haushaltseinkommen.

    Ergebnisse:

    Die Studiendaten zeigen, dass sich die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen nach Einführung der Erinnerungs-/Meldeverfahren insgesamt sowie in allen Statusgruppen erhöhte und sich die Differenzen zwischen den sozialen Statusgruppen verringerten. Am Beispiel von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg lässt sich ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Implementierung der Verfahren und dem Anstieg in der Inanspruchnahme in allen sozialen Statusgruppen nachweisen.

    Diskussion:

    Die Ergebnisse sprechen für die Wirksamkeit der eingeführten Erinnerungs-/Meldeverfahren, wobei nicht eindeutig geklärt werden kann, inwieweit diese tatsächlich kausal zu einer gestiegenen Inanspruchnahme geführt haben. Hierfür sind weitere Studien und längere Zeitreihen vonnöten.