retten! 2015; 4(3): 172-176
DOI: 10.1055/s-0041-100670
Recht & Berufspolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Leichenschau – Wann, wie und durch wen?

Thomas Ahne
,
Sieglinde Ahne
Further Information

Publication History

Publication Date:
11 August 2015 (online)

Wenn Sie zu einem leblosen Patienten gerufen werden, müssen Sie schnell entscheiden: Beginnen Sie mit Reanimationsmaßnahmen, oder ist der Patient bereits tot? Wie Sie dies schnell erkennen und wie es dann weitergeht, lesen Sie in diesem Beitrag.

Kernaussagen

  • Bei der Leichenschau muss der Arzt zuerst überprüfen, ob der als verstorben gemeldete Patient auch wirklich sicher tot ist, oder ob im Zweifel Reanimationsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.

  • Wenn sichere Todeszeichen vorliegen, muss ein Arzt zur Leichenschau hinzugerufen werden. Wer für die Verständigung zuständig ist, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.

  • Die Leichenschau findet wenn möglich am Fundort statt, auch die Umgebung sollte inspiziert und die Identität des Toten geklärt werden.

  • Sichere Todeszeichen sind Totenflecken, Totenstarre, Fäulnis, Verwesung, mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen und in der Klinik der festgestellte Hirntod.

  • Als Todesursache sollte man eine Kausalkette bilden vom Grundleiden bis zur Ursache des tödlichen Funktionsversagens.

  • Bei Verdacht auf nicht natürlichen Tod sollte der Arzt die Leichenschau abbrechen, die Polizei verständigen und alle Veränderungen dokumentieren, die an der Leiche oder am Fundort vorgenommen wurden.

  • Ein Notarzt im Einsatz sollte die Leichenschau nur im Ausnahmefall vornehmen, da er in dieser Zeit nicht einsatzbereit ist.