Am 04. 06. 2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten.
In mehreren Beiträgen stellen wir Ihnen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit
und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit vor. Lesen Sie in dieser Ausgabe
den 4. Teil der Artikelserie: Arzt und Labor. Der Beitrag wird fortgesetzt.