Gesundheitswesen 2024; 86(S 02): S136-S137
DOI: 10.1055/s-0044-1781955
Abstracts | BVÖGD, BZÖG, DGÖG
26.04.2024
Zahnmedizin – Block 6 14:30 – 16:00 | Saal X.2

Kinderschutz im Zahnärztlichen Gesundheitsdienst – eine Bestandsanalyse acht Jahre nach Einführung eines Präventions- und Früherkennungsprogramms

Authors

  • P. Petrakakis

    1   Rhein-Erft-Kreis, Gesundheitsamt, Zahnärztlicher Dienst, Bergheim
  • A. Bergmann

    2   Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf, Zahnärztlicher Dienst, Düsseldorf
  • A. Flottmann

    1   Rhein-Erft-Kreis, Gesundheitsamt, Zahnärztlicher Dienst, Bergheim
  • S. Fiedler

    1   Rhein-Erft-Kreis, Gesundheitsamt, Zahnärztlicher Dienst, Bergheim
  • X. Braun

    1   Rhein-Erft-Kreis, Gesundheitsamt, Zahnärztlicher Dienst, Bergheim
  • U. Brix

    1   Rhein-Erft-Kreis, Gesundheitsamt, Zahnärztlicher Dienst, Bergheim
 
 

    Kinderschutz stellt eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe dar und ist wichtiger denn je. Beschäftigte in der Gesundheitsversorgung sind durch ihre Ausbildung in der Lage, körperliche Anzeichen von Misshandlung oder Vernachlässigung eher zu erkennen, als dies in der Normalbevölkerung der Fall ist. Die Erkennung einer potenziellen Gefährdung ist jedoch nicht ausreichend, denn es kommt in hohem Maße auf die entsprechende Einschätzung des Falls in Kooperation mit dem jeweiligen kommunalen Jugendamt an, um eine Gefährdung sichtbar zu machen und die betroffenen Kinder und Sorgeberechtigten in geeignete Präventionsprogramme aufzunehmen. Da eine potenzielle Kindeswohlgefährdung sich zuerst in einer dentalen Vernachlässigung (DV) manifestieren kann, sind Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Lage, diese in einem frühen Stadium zu erkennen. Insbesondere die kommunalen Zahnärztlichen Dienste können aufgrund ihrer aufsuchenden Tätigkeit in Kitas und Schulen bei der Früherkennung einer DV und einer möglichen Kindeswohlgefährdung wertvolle Dienste leisten und auf die freiwillige Annahme von Hilfen hinwirken. Im Rhein-Erft-Kreis (REK) wurde im Schuljahr 2015/2016 mit dem so genannten „Stufenmodell“ ein Präventionsprogramm zur Früherkennung von DV, zur strukturierten Begleitung der betroffenen Familien und zur interdisziplinären Kooperation mit den Jugendämtern eingeführt. Das Programm orientiert sich am Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und zeigt anhand der bisher erworbenen Erkenntnisse, dass ein strukturiertes Vorgehen wirksam zur zahnärztlichen Versorgung betroffener Kinder beitragen kann. Der Vortrag spannt einen Bogen von den Anfängen des Stufenmodells bis heute und zeigt auf, wie Kinderschutz in den kommunalen Zahnärztlichen Diensten wirkungsvoll umgesetzt werden kann.


    Publikationsverlauf

    Artikel online veröffentlicht:
    10. April 2024

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