Gesundheitswesen 2024; 86(S 02): S156
DOI: 10.1055/s-0044-1781993
Abstracts | BVÖGD, BZÖG, DGÖG
27.04.2024
Infektionsschutz – Block 4 09:00 – 10:20 | Saal X.3

Die behördliche Überwachung von Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege in der kreisfreien Stadt Jena

Authors

  • S. Dietsch

    1   Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Gesundheit, Team Hygiene
  • S. Tahir

    2   Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 21 | Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung
 
 

    Hintergrund: Ambulante Pflegedienste, die außerklinische Intensivpflege (AKI) anbieten, unterliegen auch an Orten, an denen pflegerische Tätigkeiten der Intensivpflege erbracht werden, der infektionshygienischen Kontrolle durch die Gesundheitsämter.

    In der kreisfreien Stadt Jena gibt es 4 Standorte der außerklinischen Intensivpflege, welche nach dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG) als nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohnformen eingestuft sind. Charakteristisch in der Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen ist eine hohe Anwendungsrate von aktiven und nicht-aktiven Medizinprodukten.

    Der zuständigen Behörde für das Medizinprodukterecht (MPDG, MPBetreibV) fehlt aktuell die gesetzliche Begehungsgrundlage für eine reguläre, routinemäßige Kontrolle in den Beatmungs-WGs. Daraus resultierend, erfordert es ein Amtshilfeersuchen seitens der Gesundheitsämter an die zuständigen Behörden für die Umsetzung des Medizinprodukterechts und der KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ beim Feststellen von Mängeln im Umgang mit Medizinprodukten und bei deren Aufbereitung.

    Der Kongressbeitrag gibt einen Einblick in das Zusammenwirken verschiedener Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Überwachung der außerklinischen Intensivpflegedienste in der kreisfreien Stadt Jena. Es werden die Rollen der verschiedenen Akteure, u. a. der ambulanten Pflegedienste, der Hersteller von Medizinprodukten sowie der Behörden hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten, Befugnisse und Handlungsoptionen beleuchtet sowie kritische Sachverhalte in Beatmungs-WGs herausgestellt.

    Methode: Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz| Technischer Verbraucherschutz (Amtshilfeersuchen) führten anhand Ihrer Zuständigkeiten behördliche Kontrollen in den außerklinischen Intensivpflegestätten der kreisfreien Stadt Jena durch. Es wurden kritische Punkte bezüglich der Versorgung der Intensiv-Pflegebedürftigen in Hinblick auf die Patientensicherheit, die verwendeten Medizinprodukte, die räumlich-strukturellen Bedingungen und den gesetzlichen Anforderungen (Infektionsschutzgesetz, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, Medizinprodukte-Betreiberverordnung) aufgearbeitet.

    Ergebnisse: Für eine sichere Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend der KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bedarf es Herstellerangaben (DIN EN ISO 17664), welche bei der Anwendung durch ambulante Pflegedienste eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ermöglicht und sicherstellt. Dies ist aktuell nur unzureichend gegeben.

    Die hohe Anwendungsrate von Medizinprodukten, wie z. B. Heimbeatmungsgeräten, Absauggeräten, Sauerstoffkonzentratoren, Ernährungspumpen oder Trachealkanülen verschiedenster Hersteller mit unterschiedlichen Herstellerangaben erfordert eine behördlich-fachliche Überwachung. Somit bedarf es einer Begehungsgrundlage im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz für Routinekontrollen der im Medizinprodukterecht zuständigen Behörden. Aktuell sind bei Hygienedefiziten in der Aufbereitung von Medizinprodukten zwingend Amtshilfeersuchen durch die Gesundheitsämter erforderlich.

    Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der AKIs ist ein bundesweit einheitliches behördliches Agieren sicherzustellen.

    Die (Hilfsmittel-)Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen ist ein komplexer Prozess mit einer Vielzahl von Akteuren, sodass die Anforderungen beim richtigen Adressaten unter Anwendung des gesetzlichen Rahmens einzufordern sind.


    Publication History

    Article published online:
    10 April 2024

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