Aktuelle Ernährungsmedizin 2024; 49(03): E12
DOI: 10.1055/s-0044-1785751
Abstracts

Erfassung und Analyse der Außenwerbung für Lebensmittel im Umkreis von Grundschulen in Norddeutschland

Authors

  • L. Papke

    1   Institut für Ernährungsmedizin, Lübeck, Deutschland
  • M. Smollich

    1   Institut für Ernährungsmedizin, Lübeck, Deutschland
 
 

    Einleitung: In Deutschland sind etwa 15 Prozent aller Kinder und Jugendlichen übergewichtig, davon sechs Prozent adipös. Neben der gesundheitlichen und sozialen Belastung der Betroffenen ergeben sich hieraus erhebliche gesellschaftliche Kosten. Da Lebensmittelwerbung einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten von Kindern besitzt, soll an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nach den Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stärker reguliert werden. Das „Gesetzesvorhaben für mehr Kinderschutz in der Werbung“ sieht vor, die Außenwerbung in einem Radius von 100 Metern um Schulen einzuschränken. Ziel der vorliegenden Studie war es, die Relevanz einer derartigen Werbebeschränkung in einem realen Setting zu bestimmen.

    Methodik: Im September und Oktober 2023 wurde die Lebensmittelwerbung jeweils in Radien von 100 und 250 Metern rund um 45 Grundschulen in Lübeck und Rostock systematisch erfasst und entsprechend des dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden WHO-Nährwertprofils ausgewertet. Die statistische Analyse erfolgte mittels logistischer Regression.

    Ergebnisse und Diskussion: Insgesamt wurden 149 Lebensmittelwerbungen gefunden, von denen lediglich 19 (12,7%) innerhalb des 100-Meter-Radius lagen. Mehr als drei Viertel aller Werbungen (76,5%) wurden als zukünftig verboten kategorisiert. In einem 250-Meter-Radius fanden sich deutlich häufiger verbotsrelevante Lebensmittelwerbungen als in einem 100-Meter-Radius (OR: 2,9; p=0,096). Verglichen mit dem 100-Meter-Radius war die Wahrscheinlichkeit in dem Ring von 100 bis 250 Meter um die Schulen um 17,6% größer, dass es sich um eine verbotsrelevante Werbung handelte.

    Schlussfolgerung: Die Daten prognostizieren erstmals die potenziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens in einem realen Setting. In der direkten Schulumgebung treffen die Kinder seltener auf verbotsrelevante Lebensmittelwerbung als in einem 250-Meter-Radius. Die Erweiterung der geplanten Verbotszone von 100 auf 250 Meter ist daher empfehlenswert.


    Publikationsverlauf

    Artikel online veröffentlicht:
    22. Mai 2024

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