Gesundheitswesen 2025; 87(S 01): S38-S39
DOI: 10.1055/s-0045-1801967
Abstracts │ BVÖGD, BZÖG, DGÖG, LGL
01.04.2025
ÖGDnet/Pakt ÖGD
11:30 – 13:00

Weiterentwicklung von DEMIS im Jahr 2024 und Ausblick auf 2025

B Suwono
1   Robert Koch-Institut, Berlin
,
J Breidenbach
1   Robert Koch-Institut, Berlin
,
D Krause
1   Robert Koch-Institut, Berlin
,
M Diercke
1   Robert Koch-Institut, Berlin
› Author Affiliations
 
 

    Hintergrund: Die Umsetzung der elektronischen Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. der Datenaustausch zwischen externen Akteuren und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wird seit Juni 2020 über DEMIS ermöglicht.

    Meldungen können sowohl automatisiert über eine Schnittstelle als auch über das DEMIS-Meldeportal abgesetzt werden.

    Weiterentwicklung von DEMIS im Jahr 2024: Eine der wichtigsten Weiterentwicklungen in DEMIS im Jahr 2024 war die Umsetzung weiterer Meldepflichten über DEMIS. Alle in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG genannten Infektionskrankheiten können nun elektronisch gemeldet werden. Die Schnittstelle ist im FHIR-Format definiert und ein Implementierungsleitfaden für die Softwarehersteller wurde bereitgestellt: https://simplifier.net/rki.demis.disease.

    Für die Meldepflichtigen, die noch nicht über eine Schnittstelle in ihrer Software verfügen, wurden Online-Meldeformulare im DEMIS-Meldeportal zur Verfügung gestellt. Auf das DEMIS-Meldeportal kann über die Telematikinfrastruktur zugegriffen werden. Meldepflichtige Mitarbeitende in Arztpraxen, Krankenhäusern usw. müssen sich zunächst mittels gematik-Authenticator am Meldeportal authentifizieren und haben dann Zugriff auf die DEMIS-Meldeformulare.

    Im Rahmen der Weiterentwicklung wurden ebenfalls weitere Meldeformulare für die Meldung von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG im Meldeportal zur Verfügung gestellt.

    Ausblick 2025: Um die Meldepflichtigen über die Möglichkeit zur elektronischen Meldung zu informieren, werden in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Informationsschreiben an Ärzte und Krankenhäuser gesendet.

    Fokus der DEMIS-Weiterentwicklung in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 ist die Anbindung weiterer meldepflichtiger Akteure. Neben ärztlich tätigen Personen sind bspw. Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte zur Meldung gemäß IfSG verpflichtet. Die Anbindung dieser Akteursgruppen wird derzeit vorbereitet. Zu diesem Zweck wird das DEMIS-Meldeportal im Winter 2024/2025 in einem der nächsten Ausbauschritte im Internet verfügbar gemacht und weitere Authentifizierungsmöglichkeiten gemäß Onlinezugangsgesetz für die Anmeldung am DEMIS-Meldeportal ermöglicht.

    Zur Verbesserung der Datenqualität in den Labormeldungen werden derzeit die Spezifikationen für die DEMIS-Schnittstelle überarbeitet. Zukünftig sollen Labore noch stärker dazu angehalten werden, die im FHIR-Profil vorgegebenen Kodierungen (z.B. SNOMED und LOINC) zu nutzen. Dadurch soll die automatisierte Datenweiterverarbeitung im Gesundheitsamt verbessert werden und die Vollständigkeit der Daten im Meldesystem erhöht werden. Dafür gab es eine öffentliche Kommentierung der FHIR-Profile, an der alle relevanten Akteure teilnehmen konnten, sowie einen intensiven Austausch mit weiteren Institutionen, um die FHIR-Profile, die für verschiedene Berichtspflichten von den Laboren umgesetzt werden müssen, abzustimmen.

    Darüber hinaus wird die Übermittlung von Sequenzdaten von Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlaboren an das Robert Koch-Institut ermöglicht. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der integrierten genomischen Surveillance, bei der Meldedaten gemäß IfSG und Sequenzdaten besser gemeinsam ausgewertet werden sollen.

    Weitere Informationen zu DEMIS unter https://wiki.gematik.de/display/DSKB.


    Publication History

    Article published online:
    11 March 2025

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