ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2018; 127(04): 176-179
DOI: 10.1055/a-0594-1105
Praxisführung
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was ist zu tun?

Martin Kuhr
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
14. Mai 2018 (online)

Ab dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie verfolgt das Ziel, die Rechte der vom Umgang mit ihren personenbezogenen Daten Betroffenen zu stärken und für Transparenz im Rahmen der Verarbeitung zu sorgen. Für den Fall von Verstößen drohen erheblich stärkere Sanktionen als bisher. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Zahnärzte den Anforderungen gerecht werden können.

Kernaussagen
  • Es ist jeder Praxisinhaberin und jedem Praxisinhaber dringend anzuraten, sich mit dem Thema zu befassen.

  • Kontaktieren Sie die zuständige Aufsichtsbehörde und klären Sie, ob Sie einen DSB bestellen müssen.

  • Erstellen Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

  • Überprüfen Sie die Verträge mit Dienstleistern, die auf personenbezogene Daten zugreifen können [13].

  • Zudem ist jedem Praxisinhaber anzuraten, eine Datenschutz-Richtlinie zu erstellen [14].

  • Die Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen.