Zentralbl Chir 2020; 145(04): 333-335
DOI: 10.1055/a-1155-1566
Rechtliches – Urteile und Hintergründe

Die Aufklärung über Behandlungsalternativen bei einer Blinddarmentfernung: Feststellung eines echten Entscheidungskonflikts bei einem verstorbenen Patienten

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15.10.2018 – Az. 5 U 76/16
Kathrin Thumer

I. Zum Sachverhalt

Die Mutter des Klägers wurde am 26.02.2010 wegen rechtsseitiger Unterbauchschmerzen im Krankenhaus der Beklagten stationär aufgenommen. Aufgrund der Diagnose einer perforierten Blinddarmentzündung wurde unmittelbar am gleichen Tag eine laparoskopische Appendektomie durchgeführt; ein Verschluss der Trokaröffnungen erfolgte nur für einen der drei Zugänge. Die Patientin konnte nach komplikationslosem postoperativem Verlauf am 04.03.2010 entlassen werden. Sie musste jedoch am 11.03.2010 notfallmäßig wegen starken Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen wieder stationär aufgenommen werden. Im weiteren Verlauf wurde eine diagnostische Laparoskopie durchgeführt, bei der eine in einem der Inzisionskanäle der Voroperation adhärente Dünndarmschlinge und eine kotige Peritonitis festgestellt wurde; nach Umstieg auf eine Laparotomie zeigte sich eine Perforation des Dünndarms, die operativ beseitigt wurde. Im Rahmen der anschließenden intensivmedizinischen Betreuung entwickelte sich eine Sepsis mit wechselndem Verlauf. Die Patienten verstarb am 30.03.2010 an Multiorganversagen.



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Article published online:
20 August 2020

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