Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(05): 261
DOI: 10.1055/a-2154-5262
Aktuelles

Behindertengleichstellungsgesetze auf dem Prüfstand

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Juli einen Rechtsvergleich zu den Behindertengleichstellungsgesetzen (BGG) des Bundes und der Länder veröffentlicht. Zu 11 Schlüsselthemen der UN-BRK wurde untersucht, ob diese in den betreffenden Gesetzen aufgegriffen wurden und wie sie ggf. ausgestaltet sind. Gegenstand waren z. B. der Behinderungsbegriff, die Verankerung „angemessener Vorkehrungen“ und die Einrichtung eines Verbandsklagerechts in den Gesetzen. Der Vergleich brachte neben guten Standards auch Rechtsschutzlücken zutage. Bei zwei der 11 Kriterien – ausdrücklicher Bezug zur UN-BRK und Einbeziehung der kommunalen Ebene in den Geltungsbereich – gibt die Monitoring-Stelle lediglich an, in welchen Bundesländern sie erfüllt wurden. Bei den anderen neun Themen hat sie in Factsheets zum einen Hintergründe und Ergebnisse des Vergleichs, zum anderen Empfehlungen zur Gesetzgebung zusammengestellt. Unter anderem empfiehlt sie, die im BGG verankerten und auf Bundesebene bewährten Instrumente Partizipationsfonds, Fachstelle für Barrierefreiheit und Schlichtungsstelle in sämtlichen Bundesländern zu etablieren. Ein Verbandsklagerecht sei zwar bereits im Bund und allen Ländern verankert. Seine Ausgestaltung erfülle jedoch nicht die Anforderungen von Art. 5 UN-BRK. Die zulässigen Klagearten müssten um bestimmte Klagen ergänzt werden; außerdem sei u. a. die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Verbandsklagen mit hinreichenden Erfolgsaussichten zu prüfen, um das Kostenrisiko für klagende Verbände zu reduzieren. In der Meldung vom 14. Juli 2023 auf www.institut-fuer-menschenrechte.de -> Aktuelles wird der Rechtsvergleich mit seinen Ergebnissen vorgestellt. Dort sind auch die Factsheets über Links aufrufbar.

(Quelle: Monitoring-Stelle UN-BRK)



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Article published online:
17 October 2023

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