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DOI: 10.1055/a-1164-0701
Der Beitrag der hochschulischen Primärqualifikation zur Pflege- und Versorgungspraxis
Das Pflegeberufegesetz – mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft getreten – regelt erstmalig für die Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige primäre hochschulische Bildung im Pflegeberuf. Intendiert ist die Zunahme selbständiger und komplexer Pflegeversorgung, eine Weiterentwicklung der Pflege, auch in ihrem Stellenwert in der Versorgung. Hochschulische Ausbildung ist ein eigenständiger Qualifikationsweg zur Pflegefachperson. Er beinhaltet eine wissenschaftliche Pflegebildung, die auch zur internationalen beruflichen Qualifikation der allgemeinen Pflege aufschließt, trotz (derzeit) nicht gegebener beruflicher, institutioneller und normativer Voraussetzungen. Dieser Beitrag verweist auf eine Arbeit zu einer grundlegenden Darstellung der Hochschulqualifikation, die aktuell in „Gesundheits- und Sozialpolitik“ publiziert wurde [1].
Publication History
Article published online:
22 July 2020
© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York
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Literatur
- 1 Korporal Johannes, Dangel Bärbel, Fajardo Annemarie, Bienstein Christel, Zimmermann Markus. Hochschulische Primärqualifikation und ihr Beitrag zur Pflege- und Versorgungspraxis. Gesundheits- und Sozialpolitik 2020; 74: 50-54