Aktuelle Urol 2017; 234(02): 156-157
DOI: 10.1055/s-0042-122809
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 2)

Ralph Steinbrück
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Publikationsdatum:
22. Februar 2017 (online)

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Am 04. 06. 2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Die Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde haben bereits mehrfach darüber berichtet [1], [2]. In mehreren Beiträgen möchten wir Ihnen das neue Korruptionsstrafrecht nun anhand konkreter Fallbeispiele erläutern.