Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2015; 20(02): 61-67
DOI: 10.1055/s-0034-1366646
Originalarbeit
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) im ersten Optionsjahr 2013 – eine psychosomatische Sicht

The PEPP Pay System in the First Option Year 2013 – One Psychosomatic Perspective
S. Schneider
1   Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm
,
W. Ventour
2   Abteilung IV/1 – Medizincontrolling, Bereich Controlling und Personal, Universitätsklinikum Ulm
,
M. Noll-Hussong
1   Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm
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Publication Date:
11 June 2014 (online)

Zusammenfassung

Mit der Aufnahme des § 17 d in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wurde bereits 2009 im Psych-Bereich der Weg hin zu einem pauschalierenden Entgeltsystem eingeschlagen und dem vom InEK entwickelten leistungsbezogenen Vergütungssystem Ende 2012 Rechtsgültigkeit verliehen. Zu Beginn der sog. PEPP-Optionsphase im Januar 2013 bestand daher nicht nur für optierende Häuser, sondern bei allen dem Geltungsbereich des § 17 d KHG zugehörenden Einrichtungen der Bedarf, sich mit dieser Thematik zu befassen. Ein mitunter nicht einfaches Unterfangen war bzw. ist die mit der Einführungsphase einhergehende Auseinandersetzung mit einer in den P-Fächern oft noch ungewohnten gesundheitsökonomischen Logik. Auch sind im Kontext einer gegenwärtig noch unzureichenden Qualität der zugrunde liegenden Kalkulationsdaten vorab die relativ hohen Anforderungen an die Dokumentation sowie die aktuell strategisch kaum einzuschätzende Dynamik des Systems, z. B. im Hinblick auf die degressive Vergütung, Gegenstand der anhaltenden Kontroverse. Im folgenden Artikel diskutieren wir erste Erfahrungen mit dem PEPP-System aus der Sicht einer psychosomatischen „Optionsklinik“, einerseits mit sicherem Blick auf das kaum zurückliegende Kalkulationsjahr 2013, anderseits als wagnisgleicher Ausblick auf die sich erheblich wandelnde PEPP-Gegenwart wie -Zukunft.

Abstract

With the inclusion of § 17 d in the Hospital Financing Act (KHG) in 2009 the way towards a lump-sum remuneration system in the German psych-area was paved and the compensation system developed by InEK was finally put into effect at the end of 2012. Therefore at the beginning of the so-called PEPP option phase in January 2013, and not only for “opting houses”, there is a need for all institutions in the scope of § 17 d KHG to deal with this issue. At the beginning there is the discourse with an often unfamiliar health economic logic. Furthermore, in the context of currently still insufficient calculation data quality and quantity, the relatively high requirements for documentation as well as the hardly predictable dynamics of the system are being debated.