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Klin Monbl Augenheilkd 2015; 232(04): 360
DOI: 10.1055/s-0035-1550321
DOI: 10.1055/s-0035-1550321
Recht in der Praxis
Werberecht – Einzelpraxis kann „Augenzentrum“ sein
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. April 2015 (online)

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.09.2014 entschieden, dass sich eine Einzelpraxis, die an 2 Standorten insgesamt 3 Berufsträger beschäftigt, in berufsrechtlich zulässiger Weise als Zentrum bezeichnen darf (Az 7 K 8148/13). Ob die Berufsträger insoweit Angestellte oder Gesellschafter sind, sei irrelevant und stehe der Bezeichnung als Zentrum nicht entgegen.