Klin Monbl Augenheilkd 2018; 235(05): 544-548
DOI: 10.1055/s-0044-100335
Praxisseite
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Ärztlich tätig in der Schwangerschaft

Astrid Bühren
Further Information

Publication History

Publication Date:
08 May 2018 (online)

Preview

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist eine großartige Errungenschaft – mit kleinen Einschränkungen. Ungeachtet der Tatsache, dass das Grundgesetz (GG) jeder Mutter Anspruch auf Schutz zugesteht (GG Art. 6 Abs. 4) gilt es nicht für alle. Eine Neuregelung ab Januar 2018 bringt Verbesserungen: Der Mutterschutz gilt nun auch für Frauen in Berufsbildung, im Praktikum sowie für Schülerinnen und Studentinnen. Selbstständige – wie niedergelassene Ärztinnen – kommen nach wie vor nicht vor im MuSchG.

Der Mutterschutz ist gut und sollte erhalten bleiben. Allerdings profitieren bislang eher Arbeitgeber: In keinem anderen Land wird er so restriktiv gehandhabt wie in Deutschland. Für schwangere Ärztinnen erwiesen sich deshalb die Auflagen oft sogar als physisch und psychisch belastender und in der Konsequenz häufig als Karrierebremse.

Zusatzinfo

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde erstmals am 24.1.1952 verabschiedet. Am 1.1.2018 tritt nun das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ (MuSchG) in Kraft. Es ist in 7 Abschnitte unterteilt und umfasst 34 Paragrafen. Einsehbar unter http://eref.thieme.de/MVB8 R.